Hallo Günter,
kannst du bitte da eine genauere Stelle geben? Der Paragraph ist ganz schön lang, und ich möchte nicht alles analysieren.
Ich lese zwar
(1) Versicherungsfrei sind
[…]
2. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
[…]
Aber versicherungsfrei heißt doch nur „nicht versicherungspflichtig“, und nicht „Verbot der Versicherung“. Oder hängt das (nur) mit der aktuellen PKV zusammen?
Ich bin auch Beamtin und beihilfeberechtigt, bin aber freiwillig in der GKV versichert, deswegen wundere ich mich. Ich war allerdings auch nie in der PKV, deswegen kenne ich da eventuelle Unterschiede nicht.
Gruß
Christa