Frage zur privaten / gesetzlichen Krankenversicherung

Hallo zusammen,

mir wurde hier vor kurzem sehr geholfen und ich versuch es einfach noch einmal.

Herr S. ist 50 Jahre alt, derzeit privat krankenversichert, über der Betragsbemessungsgrenze. Am 31. Juli scheidet er aus dem Unternehmen aus (Privatwirschaft) und nimmt eine neuen Beruf als Beamter beim Regierungspräsidium an.

Kann Herr S. am dem 1. August in die freiwillige gesetzliche Versicherung wechseln? Oder muss er dann in der privaten Versicherung (mit Beihilfe) bleiben?

Danke

Hallo,
er muss in der PKV verbleiben, da er als Beamter nicht zum aufnahmefähigen Personenkreis der GKV gehört - sie auch dazu - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__6.html
Gruss
Czauderna

Danke Guenter_Czauderna,

und wenn dann der Herr in Rente geht? Bekommt er dann einen Zuschuss (Beihilfe) zur privaten Krankenversicherung?

Gruss

Michi

Hallo,
ja bekommt er von der gesetzlichen Rentenversicherung - beträgt z.Zt. etwas 7% der Bruttorente, muss er aber (am besten beim Rentenantrag) vorher beantragen.
Gruss
Czauderna

OK danke.

Und wenn er jetzt am 31.7 ausscheidet, dann erst am 16. August mit der neuen Stelle als Beamter beginnt und sich in der Zwischenzeit arbeitslos meldet? Dann könne er doch in die freiwillige gesetzliche Versicherung richtig?

Hallo,
ja, wenn er ALG-1 bekommt, dann wird er krankenversicherungspflichtig und müsste sogar in die GKV wechseln. Endet die Krankenversicherungspflicht als ALG-1 Bezieher und legt er seiner GKV-Kasse keinen anderweitigen Krankenversicherungsschutz (PKV) vor, dann greift die OAV (obligatorische Anschlussversicherung), d.h. er kann in der GKV auch als Beamter verbleiben.
So kenne ich es noch und das dürfte sich in den letzten drei Jahren nicht geändert haben.
Gruss
Czauderna

Hallo Michi,

in welchem Bundesland soll er den ernannt werden? Soweit ich weiß ist mit 50 Jahren das Höchstalter für einen Beamten überall überschritten.

Dein,
Ebenezer

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In BW, er hat eine Sondergenehmigung erhalten, darf also trotz 50 Jahre sein Amt antreten.

Hallo Günter,

kannst du bitte da eine genauere Stelle geben? Der Paragraph ist ganz schön lang, und ich möchte nicht alles analysieren.

Ich lese zwar

(1) Versicherungsfrei sind
[…]
2. Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit sowie Berufssoldaten der Bundeswehr und sonstige Beschäftigte des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde, von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Stiftungen oder Verbänden öffentlich-rechtlicher Körperschaften oder deren Spitzenverbänden, wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben,
[…]

Aber versicherungsfrei heißt doch nur „nicht versicherungspflichtig“, und nicht „Verbot der Versicherung“. Oder hängt das (nur) mit der aktuellen PKV zusammen?

Ich bin auch Beamtin und beihilfeberechtigt, bin aber freiwillig in der GKV versichert, deswegen wundere ich mich. Ich war allerdings auch nie in der PKV, deswegen kenne ich da eventuelle Unterschiede nicht.

Gruß
Christa

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Hallo Christa,
du hast genau richtig zitiert - es geht um die Versicherungsfreiheit und genau deshalb können Beamte nicht Mitglied einer GKV-Kasse werden, es sei denn, sie waren es bereits vorher, machen also von ihrem Weiterversicherungsrecht Gebrauch, oder sie kommen aus der Familienversicherung und haben von daher ein Beitrittsrecht zur GKV-Kasse. Beamte, die aktuell in der PKV versichert sind, können nicht in die GKV wechseln. In dem geschilderten Fall wäre es so, dass sich der Status vom nicht versicherungspflichtigen Arbeitnehmer zum versicherungsfreien Beamten ändert, deshalb ist ein Wechsel von der PJKV in die GKV ausgeschlossen. Liegt allerdings zwischen Ende der Tätigkeit als Arbeitnehmer und der Beginn der Status Beamter ein Zeitraum, der aufgrund des ALG-1 Bezugs krankenversicherungspflichtig ist, dann erfolgt der Wechsel in die GKV für den Zeitraum des Leistungsbezugs und anschließend kann die Mitgliedschaft im Rahmen der OAV als freiwilliges Mitglied fortgeführt werden.
Ein „Verbot der Versicherung“ als Beamter gibt es nicht, allerdings weiß ich das nicht so genau, ob als Beamter alleine der Beihilfeanspruch dem Grundsatz „Jede/r in Deutschland mit 1. Wohnsitz muss krankenversichert sein“ genügt, ich meine aber, man muss zumindest eine Teilversicherung in der PKV haben.
Wie war das bei dir - kamst du aus der PKV als Beamtin oder warst du schon vorher dort versichert ?.
Gruss
Guenter

Hallo Günter,

möglicherweise ist es das, worauf es ankommt. Oder eben, so wie ich, gänzlich freiwillig in der GKV.

Ja, das glaube ich auch.

Ich bin schon immer gesetzlich versichert (gewesen), und als ich verbeamtet wurde, bin ich als freiwilliges Mitglied in der GKV geblieben (vorher war das ein ständiger Wechsel zwischen freiwilliger und Pflichtversicherung, aufgrund der jährlicher Änderung der Beitragsbemessungsgrenze - mein Jahresgehalt lag wohl auf der Kante :smiley:). Einziger Unterschied ist, dass ich die Beiträge zu 100 % selbst trage, weil der Staat sagt, ich könnte mich ja auch nur zu 50 % privat versichern (50 % trüge die Beihilfe). :roll_eyes:

Viele Grüße
Christa