Hallo wer-weiss-was-Gemeinde,
folgendes würde mich einmal interessieren. Gehen wir mal von folgender Situation aus:
Vater besucht mit seinem 2,5-jährigem Sohn die Oma im Garten und wendet vor einem Tisch, auf dem sich ein Handy in einer „Handysocke“ befindet, den Kinderwagen. Während des Wendens greift das Kind nach der Handysocke und das Handy rutscht heraus, fällt auf ein Abflussgitter. Handy hat nun optisch sowie technisch einige Macken.
Vater meldet den Schaden der Versicherung, die eine Schadensreguliereung mit folgender Begründung ablehnt: Kind ist unter sieben Jahre, daher Deliktunfähig. Vater kann nicht haftbar gemacht werden, da er anwesend war und seiner Aufsichtspflicht nach kam. Handbewegung des Kindes (hier der Griff nach der Handysocke) wäre in diesem Moment unberechenbar. Wäre der Vater nicht anwesend gewesen, würde die Versicherung den Schaden jedoch regulieren, da der Vater der Aufsichtspflicht in diesem Moment nicht nachgekommen wäre.
Was haltet ihr davon? Und wie verhält sich das denn in einem Porzelanladen?
Besten Dank für eure Meinungen.
Gruß Marco