Hallo, ich habe gestern von meiner Anwältin den Antrag zur Privatinsolvenz zugeschickt bekommen, unterschrieben und diesen an das Amtsgericht geschickt. Meine Frage ist jetzt: Ab welchen Zeitpunkt bin ich durch Besuche von Gerichtsvollzieher geschützt, erst wenn ich die Bestätigung vom Gericht habe oder schon ab jetzt, wo ich ihn weggeschickt habe?
Ich hatte ein paar Haushaltsgeräte durch Finanzierung angescchafft. Können diese mir trotz Privatinsolvenz abgenommen werden?
Danke für die Antwort.
Hallo,
da fehlen jetzt ein paar Details. In solchen Fällen bitte unbedingt die Anwältin fragen 
VG Klaus
Hallo manleit,
Du hast Recht:
erst wenn die Bestätigung vom Gericht vorliegt (kann aber bis zu 6 Monaten dauern!!).
Während der Privatinsolvenz wird NICHTS gepfändet, da ja auch kein Gerichtsvollzieher zum Täschen Kaffee vorbeischaut.
Gruss
Knauffi
Hallo, die sind erst vor dem gerichtsvollzieher geschützt. Sobald die Insolvenz beim Gericht liegt.
Hallo, ich habe gestern von mein
er Anwältin den Antrag zur
Privatinsolvenz zugeschickt bekommen, unterschrieben und
diesen an das Amtsgericht geschickt. Meine Frage ist jetzt: Ab
welchen Zeitpunkt bin ich durch Besuche von Gerichtsvollzieher
geschützt, erst wenn ich die Bestätigung vom Gericht habe oder
schon ab jetzt, wo ich ihn weggeschickt habe?
Ich hatte ein paar Haushaltsgeräte durch Finanzierung
angescchafft. Können diese mir trotz Privatinsolvenz
abgenommen werden?
Danke für die Antwort.
Hallo
Erst ab dem Datum das auf dem Urleil steht der Insolvenz zugestimmt wird.
Mit den Geräten wen nicht gerade welche mit über 1000 € Wert dabei sind ist dennen der Aufwand zu Groß.
Jedoch wenn alles von einem Händler ist weis ich das nicht
Hallo,
sobald der Einigungsversuch mit den Gläubigern gescheitert ist und der Antrag auf Privatinsolvenz gestellt ist, lassen einen die Gläubiger bzw.Gerichtsvollzieher in Ruhe.Es darf ab jetzt sowieso nur alles über den Insolvenzverwalter laufen.Vorsicht! Manche Gläubiger versuchen über eine Nachnahme per Post an kleinere Beträge zu kommen.(Postbote steht vor der Türe, man weiß in diesen Moment nicht um was es eigentlich geht, bezahlt den Betrag und schon ist die ganze Insolvenz gefährdet).Man darf keinen Gläubiger bevorzugen.
Zu den Haushaltsgeräten…wie viel ist davon abgezahlt worden…haben diese einen hohen Wert?Ich denke,sollte so etwas wie Warenbetrug im Raume stehen hätte die Anwältin das schon geäußert.Ansonsten möchte kein Versand / Händler gebrauchte Haushaltsgeräte zurück.
Gruss
Danke für die Antwort, das Problem ist nur, ich habe noch keinen Insolvenzverwalter, da der Antrag am Montag erst abgegeben wurde. Darf da trotzdem der Gerichtsvollzieher noch pfänden, obwohl ich den Antrag erst abgegeben habe?
Natürlich dürfen jetzt noch Lohnpfändungen versucht werden oder Gerichtsvollzieher vorbei schauen.Aber eigentlich nach Kenntnisnahme, dass Antrag auf Privatinsolvenz läuft schaut kein Gerichtsvollzieher mehr vorbei.
Hallo ,
Hoffentlich haben Sie den Antrag erstmal kopiert bevor Sie ihn weggeschickt haben ?
Jeder Art von Vollstreckungsmaßnahmen ist ab Antragstellung verboten , da es eine Gläubiger Benachteilung darstellen würde und somit gegen das InsO verstößt .
Wegen Ihre finanzierte Haushaltsgeräte fragen Sie Ihre Anwältin , weil ich mir nicht sicher bin.
Sind die Haushaltsgeräte bereits vollständig bezahlt ?
Gruß und viel Glück !
Hallo
Ja hab den Antrag kopiert und per Einschreiben verschickt. Nein die Geräte sind fast alle finanziert.
das für mich verwirrende ist nur der eine sagt es darf noch vollstreckt werden bis der Bescheid vom Gericht kommt, andere sagen es darf ab antragsabgabe ans Gericht nichts mehr gepfändet werden. Was soll ich nun glauben?
Hallo ,
Hoffentlich haben Sie den Antrag erstmal kopiert bevor Sie ihn
weggeschickt haben ?
Jeder Art von Vollstreckungsmaßnahmen ist ab Antragstellung
verboten , da es eine Gläubiger Benachteilung darstellen würde
und somit gegen das InsO verstößt .
Wegen Ihre finanzierte Haushaltsgeräte fragen Sie Ihre
Anwältin , weil ich mir nicht sicher bin.
Sind die Haushaltsgeräte bereits vollständig bezahlt ?
Gruß und viel Glück !
Also an alle hier so genannten Experten Bevor sie Auskünfte geben über die sie selbst keine Ahnung haben sollten sie doch lieber mal den Mund halten!! Ich habe heute Morgen mit dem Amtsgericht telefoniert Und die teilte mir mit dass die Insolvenz erst dann beantragt gilt Sobald das Schreiben des Insolvenzgericht über die Eröffnung angekommen ist! Vorher können immer noch Pfändungen Zwangsvollstreckungen Durchgeführt werden. Auch ist es völliger Blödsinn davon abzuraten eine eidesstattliche Versicherung Vor der Insolvenz Eröffnung abzugeben, Zumal wenn dies vom Gerichtsvollzieher so angeordnet wird und man sich diese widersetzt man Verhaftet werden kann! Jeder der hier Hilfe suchenden Meint einen Rat geben zu müssen, Sollte sich Vielleicht besser im Vorhinein darüber informieren ob das was er sagt auch richtig ist oder nicht! Gerade bei so brisanten Themen wie Insolvenz unanständigem Gesetz in Konflikt kommen kann
Hallo ,
Hoffentlich haben Sie den Antrag erstmal kopiert bevor Sie ihn
weggeschickt haben ?
Jeder Art von Vollstreckungsmaßnahmen ist ab Antragstellung
verboten , da es eine Gläubiger Benachteilung darstellen würde
und somit gegen das InsO verstößt .
Wegen Ihre finanzierte Haushaltsgeräte fragen Sie Ihre
Anwältin , weil ich mir nicht sicher bin.
Sind die Haushaltsgeräte bereits vollständig bezahlt ?
Gruß und viel Glück !
Hallo ,
… Und vielen Dank für die "nette " Bemerkung !
Da Sie angegeben haben , eine Anwältin zu haben , frage ich mich wofür Sie die bezahlen und hier Fragen stellen , statt sie zu fragen?Oder , wieso haben Sie nicht erstmal das Amtsgericht direkt gefragt ?
Ihre "nette " Bemerkung wird für mich die Folge haben , daß ich mich als "Experte " hier nicht mehr zur Verfügung stellen werde .
Gruß.
Hallo ,
Fragen Sie doch Ihre Anwältin!
Den Antrag auf Restschuldbefreiung nicht vergessen…das mit der ratenzahlung hat sich mit der Inso erledigt .Die sachen wird sich der Verwalter abholen