hallo!
Jemandem ist in der Probezeit und ihm wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Es wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der wahrscheinlich bei Rechtskraft eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre nach sich ziehen würde. Der Beschuldigte legt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.
Nach einiger Zeit endet die reguläre Probezeit - eine Antwort auf den Einspruch ist noch nicht angekommen. In welchem Zustand befindet sich derjenige jetzt? Er sollte sich doch nicht mehr in der Probezeit befinden, stimmt das?
Dass sich das bei Rechtskraft des oben genannten Bußgeldbescheides dann wieder ändern könnte, ist klar.
Gruß
Paul
Nach einiger Zeit endet die reguläre Probezeit
Hallo, dann ist sie vorerst zuende, aber nur vorerst, denn wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, und der Tattag zählt, werden 2 Jahre Probezeit angehängt.
In welchem
Zustand befindet sich derjenige jetzt? Er sollte sich doch
nicht mehr in der Probezeit befinden, stimmt das?
Er befindet sich solange der Bußgeldbescheid nichts rechtskräftig ist, wie wenn er aus der Probezeit draußen wäre. Diese Frage ist allerdings rein akademisch, weil Verstöße in der Zeit bis zur Beendigung der Nachschulung nicht Probezeitrelevant sind.
Dass sich das bei Rechtskraft des oben genannten
Bußgeldbescheides dann wieder ändern könnte, ist klar.
Es ändert sich eigentlich nichts, weil wie gesagt der Tattag zählt und nicht wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Ob derjenige bis zur Beendigung der Nachschulung einen weiteren A-Verstoß begeht, für die Probezeit egal ist.
Gruß
Nostra