Hallo!
Ich habe 2005 Klasse L und 2009 B/M erworben. Zwischenzeitlich ist somit schon 1 Jahr seit Erhalt meines „richtigen“ Führerscheins vergangen.
Habe ich jetzt keine Probezeit mehr oder gelten die standartmäßigen 2 Jahre trotz früherem Erwerb Klasse L?
Thx für Eure Mühen, ich will doch auch endlich legal mit 0,5 Promille 40 mk/h zu schnell fahren dürfen 
Grüße
Habe ich jetzt keine Probezeit mehr oder gelten die
standartmäßigen 2 Jahre trotz früherem Erwerb Klasse L?
Natürlich hast du noch Probezeit, schließlich gibt es bei Klasse L keine…
Thx für Eure Mühen, ich will doch auch endlich legal mit 0,5
Promille 40 mk/h zu schnell fahren dürfen 
Böse!!! Ich hoffe, du willst mit dem Smiley sagen, dass das nur ein Scherz ist…
Gruß