Darf es in Wohnungen Räume geben die nicht für den Aufenthalt von Menschen geeignet sind?? Ich habe einen ca. 1.40m x 2.00m grossen Abstellraum den ich als Schlafraum weiter nutzen möchte. Dieser raum hat keine Fenster und keine Heizung. Ich habe diesen Raum bereizt 1 Jahr zum schlafen genutzt bis sich an der Aussenwand Schimmel gebildet hat.
Dieser wurde beseitigt und ein Gutachter hat die Temp der Wand gemessen usw… Nachdem es erst hiess
das mein Vermieter eine Heizung in diesen Raum einbauen möchte war ich soweit zufrieden… Jetzt allerdings habe ich ein schreiben bekommen und mir wurde die Nutzung des Raums als „für den Aufenthalt von Menschen nicht geeignet“ untersagt… Geht das?
MoinMoin!
Also, das ist wohl die erste Frage, die ich nicht korrekt beantworten kann, denn ich dachte, ich hätte schon alles erlebt. Aber nicht, daß jemand in einer 1.40m x 2.00m grossen Abstellkammer schlafen will !!
Ich denke, wenn der VM Räume seiner vermieteten Wohnung als „nicht zur Benutzung“ deklariert, kann er dafür weder Miete noch Umlagen erhalten.
So würde ich die 2,8 QM von der Miete und den Umlagen abziehen.
Wird der Raum dennoch genutzt - und es entstehen dem Vermieter dadurch Kosten, muß der Mieter diese ersetzen.
JEDOCH muß dies im Mietvertrag genau so beschrieben sein, eine nachträgliche Vertragsänderung (eines früheren Mietvertrages) geht nicht.
Dennoch würde ich die Kosten der Schimmelbeseitigung dem Mieter in Rechnung stellen, wenn er eine Abstellkammer nicht als Abstellkammer nutzt und deshalb Schimmel auftritt. Vorausgesetzt, in der Wohnung ist ein anderer Raum als Schlafzimmer gekennzeichnet…
Gruß
ja klar, das sehen Sie doch. Bei allem sollten Sie sich fragen, was würden Sie als Eigentümer machen, wenn zeitweilige Nutzer fremden Eigentumes (also Mieter), so wie sie handeln.
Jeder Eigentümer bestimmt selbst was mit seinem Eigentum passiertund wer dieses nutzt! Das machen Sie mit Ihrem Eigentum, ob es ein Fahrrad, Auto, Kochtopf oder anderes ist, ganz genau so.
Hallo,
Ja, das ist so. Wenn ein Gutachter/Gesundheitsamt oder ein Landratsamt(Baubehörde) einen Raum nicht als Wohnraum bezeichnet,darf man darin auch nicht leben.
In ihrem Fall sind Sie dadurch auch Gesundheitsgefährdet,was sich manchmal erst Jahre später auswirkt.
Schlafen Sie weiterhin in diesem Raum machen Sie sich strafbar.
Dieser Raum wird in ihrem Mietvertrag bestimmt als Abstellraum/Nebenraum eingetragen sein und somit macht sich ihr Vermieter auch nicht strafbar.
Die Entscheidung hat der Gutachter/Landratsamt getroffen und somit sind ihrem Vermieter auch die Hände gebunden.
Gruß
monika61
Hallo,da kann ich leider nicht weiter helfen.LG