Hallo,
nach der neuen deutschen Rechtschreibung ist es wohl möglich ein Komma hinter Mieter zu setzen, man muss es aber nicht unbedingt. Es bleibt jedem frei gestellt, wie man es machen möchte.
Gruß Bärbel
in diesem Fall wird das Komma im Allgemeinen weggelassen
(Begründung: Da die Infinitivgruppe den übergeordneten Satz (der hier „wir bitten die Mieter“ ist) einschließt.)
Quelle:
Duden. Die deutsche Rechtschreibung, Bd 1, 24. Auflage, Mannheim Leipzig Wien 2006.
Wir bitten die Mieter die Heizkörper im Bad und im WC zu
entlüften, da wir die Stränge heute entleeren mussten.
Fehlt da nicht ein Komma nach „Mieter“ ???
Nach alter Rechtschreibung fehlt das Komma, nach neuer kann man es optional auch weglassen, so weit ich weiß. Ich würde es aber trotzdem setzen, denn lesbarer ist es mit Komma allemal.
Da ist eine kurze Antwort möglich: nein, es kommt kein Komma. Es ist ein erweiterter Infinitiv mit zu - bei der alten Rechtschreibung bestand eine Kommapflicht; bei der neuen RS nicht mehr.
Richtig. Es wird ein „erweiterter Infinitiv mit zu“ eingeleitet. An der Stelle kommt ein Komma. Zumindest nach der alten Rechtschreibung. Nach der neuen ist es, glaube ich, eine Kann-Regelung.
Im genannten Satz kann ein Komma gesetzt werden, muss aber nicht. Vor der Rechtschreibreform setzte man grundsätzlich vor dem erweiterten Infinitiv mit zu ein Komma, seit Inkrafttreten der Reform muss man das aber nicht mehr. Es ist aber - wie gesagt - nicht falsch.