Frage zur Rechtslage, Politesse schleppt Auto ab

Mal Folgenden Fall angenommen:

Ein Mann parkt in einer Stadt am Straßenrand auf einer als Parkplatz markierten Fläche. Die Straße ist eigendlich eine Einbahnstraße, die aber vorübergehend wegen einer in der Nähe liegende Baustelle/Straßensperrung für beide Fahrrichtungen freigegeben ist. Daher ist am anfang der Straße auch ein mobiles Parken verboten Schild aufgestellt, gültig für die als Parkplatz markierten Flächen. Dieses Schild übersieht der Mann, wie etliche andere Leute anscheinend auch, und parkt in einer Lücke zwischen zwei Autos.

Nachweislich 10 min später kommt er zurück. Das Auto was hinter ihm geparkt hat ist weg, eine Politesse hat schon ein Knöllchen über 25€ geschrieben und der Abschleppdienst will gerade sein Auto anfangen aufzuladen. Der Mann muss auch noch 50€ Anfahrtskosten für den Abschleppdienst zahlen. Da er sich unter Druck gesetzt fühlt zahlt er, bevor es teurer wird.

Meine Frage ist ob das alles so rechtens ist wie es hier abgelaufen ist? Insbesondere da der Sitz vom Abschleppdienst am anderen Ende der Stadt ist und man vom Sitz des Abbschleppunternehmens bis zum Ort des Geschehens mindestens 15 min fährt. Kann der Mann im Nachhinein noch Einspruch einlegen oder ähnliches? Angenommen die 50€ Anfahrtskosten hat er schon bezahlt und das 25€ Knöllchen noch nicht, ist aber innerhalb der nächsten 7 Tage fällig.

Hallo.
Der Fahrer hat Schild übersehen = schuldig und zahlen.
In jeder Fahrschule wird gelehrt, dass man nicht gewohnheitsmässig fahren soll, um Veränderungen nicht zu übersehen.
Der Abschlepper muss nicht von „zu hause“ kommen. Er kann ja z.B. in der Stadt einen Standplatz haben um schneller einsatzfähig zu sein. Das Geschäft mit abschleppen ist hart umkämpft.
Gruss Peter

Hallo,

du musst bei diesem Fall zwei Sachverhalte sehen und auch scharf voneinander trennen:

Zunächst ist da das ordnungswidrige Handeln, aufgrund dessen ein Verwarnungsgeldangebot kommt und das man zahlen kann oder auch nicht, denn es ist nur ein Angebot.

Das Abschleppen ist eine polizeirechtliche Sache, die getrennt von der Owi zu betrachten ist. Die Frage, die man sich hier stellen muss, ist, ob das parkende Fahrzeug eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, hier die Leichtigkeit des Straßenverkehrs, dargestellt hat. Ist das zu bejahren, dann ist auch das Abschleppen rechtens (egal, ob nur der Abschlepper gekommen ist). Ob das hier vorgelegen hat, kann man nicht so aus dem Sachverhalt erkennen.

Was anderes ist die sofortige Zahlung. Damit wird ein wirksamer Rechtsschutz gegen die hoheitliche Maßnahme unterbunden. Der tatsächliche Kostenschuldner ist die Kommune, die den Abschleppvorgang angeordnet und bestellt hat. Der Zustandsstörer wird im Nachhinein verwaltungsrechtlich für die Kosten zur Kasse gebeten. Das unmittelbare Beitreiben der Kosten beim Störer ist zwar beliebt und bequem, aber dennoch nicht immer rechtmäßig, denn es müssen noch andere Faktoren hinzukommen (i.d.R. spricht das einschlägige Gesetz von „kann“, was aber eine Ermessensentscheidung voraussetzt - die hier mit Sicherheit nicht vorgelegen hat). Aber, wie geschrieben, die Rechtsgrundlage findet man in der Landesgesetzgebung, in den einschlägigen Polizeigesetzen.

Um Klarheit zu bekommen, sollte man Widerspruch gegen die Maßnahmen (Sicherstellung des Kfz bzw. Abschleppanordnung und sofortige Zahlung) einlegen - den aber wirklich gut begründen. Gegen die zu weite Anfahrt dürfte ein Widerspruch sinnlos sein, das kann schnell und einfach begründet werden.

Gruss

Iru

Nachweislich 10 min später kommt er zurück. Das Auto was
hinter ihm geparkt hat ist weg, eine Politesse hat schon ein
Knöllchen über 25€ geschrieben und der Abschleppdienst will
gerade sein Auto anfangen aufzuladen.

Insbesondere da der Sitz vom Abschleppdienst
am anderen Ende der Stadt ist und man vom Sitz des
Abbschleppunternehmens bis zum Ort des Geschehens mindestens
15 min fährt.

Merkst selber, ne?

Politesse schleppt Auto…
…ab?
… heim?
Sachen gibt es.

Rochus