Frage zur Reisekostenabrechnung

Hallo,
ich bin von meiner Firma für 5 Monate in ein anderes Bundesland versetzt worden, und soll nun meine Reisekosten abrechnen.

Im Prinzip ist mir soweit alles klar, nur zu den Verpflegungsmehraufwand hab ich ne frage?

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand zeitlich gerechnet?

Setzt die Zeit aus, wenn ich z.b. Krank werde oder für 1 Woche in der Heimat beschäftig werde?

Zur sachelage:

ab 16.7 im anderen Bundesland.
ab dem 23.7 für 2 Wochen krank, danach 1 Woche in der Heimatstadt beschäftigt.

Laut aussage meiner Firma, zählt es vom 1 ten Tag des Einsatzen 3 Monate lang.

Stimmt das ? Oder wird die Zeit nach Wochen / Tage berechnet.

Danke im vorraus für eure Hilfe

Hallo,

Wie wird der Verpflegungsmehraufwand zeitlich gerechnet?

Setzt die Zeit aus, wenn ich z.b. Krank werde oder für 1 Woche
in der Heimat beschäftig werde?

Das habe ich nicht ganz verstanden - was meinst du damit?
Warum sollte ich den bekommen, wenn ich nicht weg bin?
Ist ja kein Mehraufwand entstanden.

Laut aussage meiner Firma, zählt es vom 1 ten Tag des
Einsatzen 3 Monate lang.
Stimmt das ? Oder wird die Zeit nach Wochen / Tage berechnet.

Also da wird mal wieder einiges vermengt. Eine Firma kann auch 1000 EUR je Tag für den Mehraufwand zahlen. Die Sätze, über die im allg. gesprochen werden sind die, die die STEUERLICHEN Freibeträge beinhalten.
Also im übertriebenen Bsp.:
30 EUR je Tag steuerfrei, Firma zahlt 1000EUR, dann müssen 970EUR versteuert werden/30 EUR gibt es steuerfrei
(gilt auch analog für Kilometergeld etc.)

Die Steuergesetzgeber gehen von eher statischen Rahmenbedingungen aus, d.h. wer länger als 3 Monate woanders an einem bestimmten Ort(!)arbeitet, bekommt die Freibeträge nicht mehr, da steuerlich davon ausgegangen wird, dass man seinen Lebensmittelpunkt dann geändert hat (keine Diskussion möglich).

Wenn dich dein AG für die 5 Monate versetzt, dann kann er an der Steuergesetzgebung nix ändern, nur warum nach 3 Monaten nichts mehr gezahlt werden soll, ist logisch nicht verständlich (Lohnbuchhaltung möchte i.d.R. nicht den zusätzlichen Aufwand haben).
Ob es rechtliche Ansprüche auf die Verpflegungsmehraufwendung gibt, weiß ich nicht - den Fall hatte ich noch nicht.
Grüße
Michael

Hallo Michael,
was du geschrieben hast , war mir schon bekannt,
meine Frage ist, wenn ich in den ersten 3 Monaten ausfalle, ob sich die Zeit nach hinten erweitert.
Z.b. 4 monate auf montage, davon 1 monat Krank.
2 Monate Arbeite ich, bin dann einen monat Krank, und arbeit wieder einen Monat.
zählt der Monat Krank mit in diesen Zeitraum von 3 Monaten ?

Danke und Gruß