bei der Sparkasse wurde vor kurzem behauptet, dass z.B die Miete aufgrund des zu spät gekündigten Dauerauftrages überwiesen wurde, nicht über die Bank direkt zurückgefordert werden kann. Dies wuerde bei Daueraufträgn nicht gehen.
bei der Sparkasse wurde vor kurzem behauptet, dass z.B die
Miete aufgrund des zu spät gekündigten Dauerauftrages
überwiesen wurde, nicht über die Bank direkt zurückgefordert
werden kann. Dies wuerde bei Daueraufträgn nicht gehen.
das hat mit einem Dauerauftrag nix zu tun. Heutzutage kann eine Überweisung praktisch gar nicht mehr zurückgerufen werden. Ein Rückruf ist nur dann noch möglich, wenn die Zahlung die Empfängerbank noch nicht erreicht hat.
Ein bißchen mehr dazu in der FAQ:504
Im übrigen kommt mir die Begründung sehr typisch vor. "XY geht nicht [mehr], weil
a) heute Vollmond ist
b) Ihr Nachname mit „Zrs“ anfängt
c) meine Katze schwanger ist
d) meine Katze ein Kater ist
e) mein Kater eine Scheinschwangerschaft hat.
Was der ahnungslose Verbraucher man sich mitunter (nicht nur) bei Banken an Begründungen für irgendetwas anhören muß, nur weil der Mitarbeiter weiß, daß etwas nicht geht, aber nicht warum, treibt mir gelgentlich die Zornesröte ins Gesicht.
Gruß
Christian
P.S.
Ein Anekdötchen aus der Vergangenheit: Früher wurden bei uns Datenträger mit Überweisungsaufträgen, Lastschriften, Daueraufträgen u.ä. noch zwecks Ausführung zu unserer Zentrale nach Frankfurt übertragen. Mit schöner Regelmäßigkeit kam es um den 30.6. herum dazu, daß die Bänder/Disketten doppelt übertragen und entsprechend ausgeführt wurden. Der Kelch, bei so ziemlich allen Banken in Deutschland anzurufen, um die doppelte Zahlung zurückzurufen, ist glücklicherweise immer an mir vorübergegangen. Von der Deutschen Bank ist eine ähnliche Tradition auch überliefert.
P.S.
Ein Anekdötchen aus der Vergangenheit: Früher wurden bei uns
Datenträger mit Überweisungsaufträgen, Lastschriften,
Daueraufträgen u.ä. noch zwecks Ausführung zu unserer Zentrale
nach Frankfurt übertragen. Mit schöner Regelmäßigkeit kam es
um den 30.6. herum dazu, daß die Bänder/Disketten doppelt
übertragen und entsprechend ausgeführt wurden. Der Kelch, bei
so ziemlich allen Banken in Deutschland anzurufen, um die
doppelte Zahlung zurückzurufen, ist glücklicherweise immer an
mir vorübergegangen. Von der Deutschen Bank ist eine ähnliche
Tradition auch überliefert.
Was ist denn am 30.6. besonderes? Warum kam es zu diesem Termin zu solchen Fehlern?
Ist zwar o.t., aber das würde mich schon interessieren.
Was ist denn am 30.6. besonderes? Warum kam es zu diesem
Termin zu solchen Fehlern?
kann ich auch nicht sagen. In manchen Fällen war es allerdings schlicht ein Versehen des Mitarbeiters, der wahrscheinlich schon mit seiner einen Gehirnzelle im Urlaub war.
Aber Ende Juni war bei uns lange Jahre ohnehin eine ganz spezielle Zeit. Da haben wir gerne mal alle Geschäftsvorfälle einer (wechselnden) Sorte an einem Tag mehrfach gebucht - und natürlich storniert. Was recht witzig war, als ich den speziellen Kontoauszug in einer wirren Steuersache als Beweismittel brauchte. Es wirkte sich nicht wirklich vereinfachend aus, daß die Buchung, der Stattfinden ich nachweisen wollte, dreimal gutgeschrieben wurde (und zweimal storniert).
Fazit: Ich kenne die Ursache nicht, bin aber regelmäßig Opfer gewesen (inzwischen ist das Problem wohl in jeder Hinsicht gelöst: Die letzen beiden Junienden gingen zumindedest in dieser Hinsicht problemlos über die Bühne).
überwiesen wurde, nicht über die Bank direkt zurückgefordert
werden kann. Dies wuerde bei Daueraufträgn nicht gehen.
stimmt das?
Jein!
Soviel ich weiß, hast du mit der verspäteten Kündigung das Verschulden mitzutragen. Es liegt nun bei der Kulanz deiner Bank, dass sie dir bei der Rücküberweisung behilflich ist.(erfolgt im Regelfall auch).
Auf der anderen Seite liegt natürlich auch der Empfänger in der Plicht. Da es sich bei dir um die Mietzahlung dreht, kannst du ja auch nachweisen, für welchen Zeitraum die jeweilige Miete überwiesen wurde. Hast du durch die verspätete Kündigung zu viel überwiesen, liegt eine „ungerechtfertigte Bereicherung“ auf Seiten des Empfängers. Überweist er dir die zuviel gezahlte Miete nicht zurück, so macht er sich durch diese „Bereicherung“ am Rande eines Betrugs strafbar.