Frage zur Rückgabe der Wohnung

Hallo!

Bei Herrn X steht folgendes im Mietvertrag:

§17 Rückgabe bei Beendigung der Mietzeit

Bei Beendigung der Mietzeit sind die Mieträume vertragsgemäß im sauberen Zustand mit allen Schlüsseln dem Vermieter oder seinem Beauftragten zu übergeben. Andernfalls ist der Vermieter nach Räumung berechtigt, die Mietsache nach Ankündigung auf Kosten des Mieters zu öffnen und zu reinigen und zurückgelassene einzelne Gegenstände zu verwahren und wertloses Gerümpel vernichten zu lassen.

Wichtig wäre ja hier der erste Satz. Wie hat Herr X das genau zu verstehen?
Ist damit Besenrein gemeint? Dann müsste Herr X doch die Wände, Decken, Türen, Rohre und Fenster nicht streichen, oder?

Gilt dies auch wenn sich in einem Zimmer keine Raufasertapete befindet sondern eine Strukturtapete die etwas farbig strukturiert ist?

Die letzte Renovierung ist allerdings schon eine Weile her. Wände Türen und Rohre sehen nicht mehr strahlend weiß aus. Die Rohe haben bereits einen gelbstich.
Ist eine Renovierung laut Vertrag trotzdem nicht nötig?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Maternus

Hallöchen und guten Morgen!

Unter „sauberer Zustand“ versteht man eigentlich besenrein. Die REnovierung liegt eigentlich nicht beim Mieter auch nicht bei Auszug. Wände sind nur dann zu weißen wenn sie in extremen Farben gestrichen sind (z. B. rot, orange etc.) Helle Töne wie terracotta oder ein leichtes gelb dagegen müssen nicht geweißt werden. Ansonsten wäre vllt. mal die Nachfrage beim Vermieter eine gute Sache!

Hi,

erstmal Danke für Deine Antwort. Im Schlafzimmer ist eine Strukturtapete wo auch grau- und grün mit drin ist. Allerdings sind das keine knalligen Farbtöne.

Maternus