Frage zur Rückgabe von Verzehrbons

Hallo liebe Fachleute,
mal angenommen ein Verein veranstaltet ein Turnier.
Speisen und Getränke kann man sich für vorher erworbene Verzehrbons holen.

Wenn nun ein Gast am Ende der Veranstaltung noch Verzehrbons übrig hat…muss der Veranstalter diese zurücknehmen und Bargeld auszahlen?

Danke für Eure Hilfe
Suse

Hallo!

Das ist also ein Gutschein.

Frage, hat er eine Gültigkeit, also kann man ihn bei kommenden Veranstaltungen auch wieder nutzen und einlösen ?

Gutschein kann man grundsätzlich nach Verfallsdatum noch gegen Geld eintauschen, aber i.d.R. nicht gegen den vollen Kaufpreis.
Der Händler(gut, hier ist es ein womöglich sogar gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielung) darf seinen nun entgangenen Gewinn abziehen.

MfG
duck313

Gutschein kann man grundsätzlich nach Verfallsdatum noch gegen
Geld eintauschen, aber i.d.R. nicht gegen den vollen
Kaufpreis.
Der Händler(gut, hier ist es ein womöglich sogar
gemeinnütziger Verein ohne Gewinnerzielung) darf seinen nun
entgangenen Gewinn abziehen.

kannst du diese ansicht auch irgendwie begründen oder belegen ?

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