Frage zur Schadensregulierung

Hallo Zusammen,

es geht um eine Wohnung die wir vor etwa 3 Jahren gemietet haben. In der Wohnung war ein Türblatt stark abgesplittert (Tür besteht aus Holz-Fournier). Die Tür ist ca. 36 Jahre alt. In dem Wohnungsübergabe wurde die Tür leider damals nicht mit aufgenommen, es wurde aber unter Zeugen (meine Eltern) angesprochen. Bilder wurden damals erstellt, sind aber bislang noch nicht auffindbar.

Nun möchte der Vermieter nach unserem Auszug die Wohnungstür zum Neupreis ersetzt haben. Die Wohnungsübergaben fanden immer nur mit dem Hausmeister statt. Ein Übergabeprotokoll wurde zwar erstellt, uns wurde aber auch auf mehrmaligen Verlangen keine Kopie ausgestellt. Kann man hier rauf rechtlich drängen?

Wir sehen allerdings nicht ein für ein Schaden zu zahlen, den wir effektiv nicht verursacht haben.

In welcher Höhe müsste eine solche Tür überhaupt noch ersetzt werden, da eine solche Tür sicherlich nach dem heutigen Zeitwert faktisch wertlos ist?

Über eine kurze Antwort würden wir uns sehr freuen. Auch wie man hierbei weiter vorgehen könnte?

Hi, wenn überhaupt dann müßte die Tür zum Zeitwert ersetzt werden und der dürfte nach 36 Jahren bei nahezu 0 liegen. MfG ramses90

Diesen mutmaßlichen Zeitwert würde ich ebenfalls ansetzen.„Nutzungsdauern von Bauteilen für Lebenszyklusanalysen nach Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“ gehen für (Haus-)Innentüren von >=50 Jahren aus. Allerdings wage ich zu bezweifeln, dass „Nachhaltiges Bauen“ (im heutigen Sinne) vor 36 Jahren ein Thema war.

Es wäre zudem noch zu berücksichtigen, ob es die Wohnungsabschlusstür oder eine Zimmertür ist. Ist es eine WAT, dann wäre interessant, ob es sich um die Innenseite der Tür oder die Aussenseite handelt. Die Aussenseite könnte von sonstwem beschädigt worden sein.

Man stelle sich ein Haus mit 10 Mietparteien vor. Wenn dann an der Aussenseite einer WAT ein Schaden vorhanden ist, ist dieser nicht „völlig selbstverständlich“ dem Mieter zuzuschreiben. Dies einmal ganz unabhängig von der in Frage stehenden Schadenshöhe. Vgl. http://mietrecht-lexikon.net/download/C5fbe4e4fX125075b991eXY6a30/Beschaedigung_der_Mietraeume.pdf 2.2.1 Gemeinschaftlich benutzte Hausteile. Die Außenseite der WAT ist IMHO ein Teil des Treppenhauses.

Gruß
vdmaster