Hallo Zusammen,
es geht um eine Wohnung die wir vor etwa 3 Jahren gemietet haben. In der Wohnung war ein Türblatt stark abgesplittert (Tür besteht aus Holz-Fournier). Die Tür ist ca. 36 Jahre alt. In dem Wohnungsübergabe wurde die Tür leider damals nicht mit aufgenommen, es wurde aber unter Zeugen (meine Eltern) angesprochen. Bilder wurden damals erstellt, sind aber bislang noch nicht auffindbar.
Nun möchte der Vermieter nach unserem Auszug die Wohnungstür zum Neupreis ersetzt haben. Die Wohnungsübergaben fanden immer nur mit dem Hausmeister statt. Ein Übergabeprotokoll wurde zwar erstellt, uns wurde aber auch auf mehrmaligen Verlangen keine Kopie ausgestellt. Kann man hier rauf rechtlich drängen?
Wir sehen allerdings nicht ein für ein Schaden zu zahlen, den wir effektiv nicht verursacht haben.
In welcher Höhe müsste eine solche Tür überhaupt noch ersetzt werden, da eine solche Tür sicherlich nach dem heutigen Zeitwert faktisch wertlos ist?
Über eine kurze Antwort würden wir uns sehr freuen. Auch wie man hierbei weiter vorgehen könnte?