Grüß Dich.
Nein, es ist eben nicht „grundsätzlich so, daß…“ die „Regeln der Arithmetik“ gelten. Das ist von vorne bis hinten ein urbaner Mythos, den sich die Schüler schlicht und ergreifend einbilden. Im allgemeinen darf der Lehrer zensieren, wie es ihm paßt.
Wenn überhaupt, dann ist das bei euch in Bayern eine rein ministerielle F e s t l e g u n g, d.h. eine willkürliche Definition.
Für Sachsen beispielsweise gilt seit gut 60 Jahren meine Darlegung. Falls sich dort Lehrer an Rundungsregeln orientieren, ist das deren individuelle Willensentscheidung; ein Kann, kein Muß.
Und selbstverständlich ist die beschriebene Notengebung schlüssig, denn die Lehrerin hat mit Sicherheit ihre Gründe, weshalb sie eine 2,7 im Endeffekt als 2 wertet und eine 4,3 als 5 sieht.
Komma 7 aufzurunden und Komma 3 abzurunden kenne ich von meiner Schulzeit, der Schulzeit meiner Kinder, der Schulzeit meiner Enkel. Aber bemerkenswert ist eher, daß die Lehrerin im Zweifel keine Erklärungspflicht gegenüber dem Schüler hat, denn ein Lehrer muß ausschließlich erläutern w i e er w o f ü r Zensuren verteilt, keinesfalls warum er für dies oder das ausgerechnet diese oder jene Zensur erteilt. Das bedeutet, solange der Zensierungsprozeß transparent ist und dem am Schuljahresanfang erläuterten und von allen Kindern und Eltern zur Kenntnis genommenen (!) Schema entspricht, kann sich der Fragesteller mit seiner 5 senkrecht vom Kirchturm hängen. Keine Chance.
Zensierung ist ausschließlich gerichtlich wegen Formfehlern belangbar, nicht wegen erzieherischer Entscheidungen.
Wenn die Lehrerin z.B. sagte
„Herr XYZ, Ihr Stand ist 4,36. Sie haben sich im Unterrichtr nicht gerade bemüht. Sie haben sich Ihren Mitschülern gegenüber ständig unhöflich benommen. Sie vergaßen sogar mehrmals Ihre Hausaufaben im Schuljahr. Daher das kann zu keiner Zeit eine 4 sein.
Sie haben deswegen die 5.“,
dann wäre das völlig in Ordnung.
Viele Grüße 