Frage zur Schul-Endjahresnote Klasse 11

Hallo,

Es geht um meine Deutsch-Endjahresnote.
Ich bin mit der Bewertung nicht einverstanden.
Ich bekomme auf meinem Jahreszeugnis trotz des Durchschnittes von 4,3 eine 5.
Ich muss dazu sagen, ein anderer Schüler bekam bei der selben Lehrerin in meiner Klasse in Deutsch bei 2,7 eine 2.

Ist das rechtlich oder hat der zuständige Lehrer wirklich soviel Ermessens Spielraum bei der Notenvergabe?

Ich habe erst am 09.06. von der Endjahresnote erfahren und darauf hin versucht mich mit der Lehrerin zu unterhalten nur ist sie leider seit dem Krank geschrieben.
Ich habe auch schon darüber Nachgedacht einen Widerspruch beim Schulleiter ein zureichen aber nächste Woche gibt es schon Zeugnisse.

Es ist mir schon wichtig zu erfahren ob das rechtmäßig ist, da es um die Versetzung in Klasse 12 geht.

Vielen Dank im voraus.

LG
Nancy

Hallo Nancy,

Ich bekomme auf meinem Jahreszeugnis trotz des Durchschnittes
von 4,3 eine 5.
Ich muss dazu sagen, ein anderer Schüler bekam bei der selben
Lehrerin in meiner Klasse in Deutsch bei 2,7 eine 2.

Habt ihr den Schnitt selbst ausgerechnet? Kann es sein, dass da z.B. eine mündliche Note fehlt, ihr vergessen habt, die Noten zu wichten, …?

Das wäre zumindest eine bzw. die einfachste Erklärung.

Viele Grüße
Kati

Nein, 4,36 ( nach ersten Kommastelle wird abgebrochen).
Stellvertretende Schulleiter hat auch Nachgerechnet und die Noten wurden aus dem Fertigen Jahresnotenbuch raus geschrieben.
Und er kommt auch auf 4,3.

Es wurde nichts vergessen.

Grüß Dich.

Ich bekomme auf meinem Jahreszeugnis trotz des Durchschnittes von 4,3 eine 5.
Ich muss dazu sagen, ein anderer Schüler bekam bei der selben Lehrerin in meiner Klasse in Deutsch bei 2,7 eine 2.

Völlig legitim.

Der Lehrer hat die Bewertungshoheit in seinem Klassenzimmer und Zensuren sind Leistungsmessungs- und Erziehungswerkzeuge. Wenn die Lehrerin aus soliden Überlegungen zu dem Schluß kam, daß die 2,7 auf Grund unglücklicher Umstände zustandekam, d.h. rein rechnerisch eine 3+ aber die 2 sinnvoller ist, kann sie sehr wohl die 2 geben.
Umgekehrt kann ein beliebiger ,3-Zensurenstand zur schlechteren Zensur gerundet werden.

Das gab es bereits zu meiner Schulzeit; ein Mitschüler war Ende der 12. Klasse in Schlagweite zur Lessingmedaille (!) und wurde, wenn ich mich recht erinnere, in 5 Fächern abgerundet, weswegen es für ihn nicht mehr für die extrem prestigeträchtige Auszeichnung reichte.

Ich dagegen hatte sehr gute Prüfungsergebnisse, so daß wegen der gewichtigen Prüfungstendenz das Lehrerkollektiv durch die Bank die besseren Zensuren setzte und ich die Lessingmedaille nach erweiterter mündlicher Prüfung erhielt.

Wer hat euch Schülern von heute eigentlich eingeredet, daß die Rundungsregeln der Mathematik oder die der Volkswirtschaft für euern Zensurenstand gölten? :smile:

Viele Grüße :smile:

Hallo!

Schulnoten sind Ausprägungen eines ordinalskalierten Merkmals.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ordinalskala
Das Errechnen einer Durchschnittsnote im Sinne eines (auch nach Bedeutung gewichtbaren) arithmetischen Mittels ist also Unsinn.
Es gilt 1 besser 2 besser 3 besser 4 besser 5 besser 6.
Hat jemand Einzelleistungen im Spektrum von 3 bis 5 erziehlt, wäre eine Note von 3 bis 5 möglich, nur eben nicht eine 1, 2 oder 6.
Anwendbar ist z.B. die Errechnung eines (auch nach Bedeutung gewichtbaren) Medians.

Viele Grüße,
Stefan

Die Regeln der Arithmetik gelten hier aber, reinerlein.
Grundsätzlich ist es (zumindest in Bayern) so, dass die Note auf zwei Nachkommastellen ausgerechnet wird. Bis ,50 wird die bessere und ab ,51 die schlechtere Note gegeben. Sollte ein Lehrer aber aus einem bestimmten Grund der Meinung sein, dass dies keine Anwendung finden sollte aufgrund der persönlichen Situation des Schülers, muss die Klassenkonferenz (also alle Lehrer, die die Klasse und damit ja auch den Schüler unterrichten) dieser Entscheidung zustimmen.
Außerdem ist der Lehrer verpflichtet, jedem Schüler auf Nachfrage alle seine Noten mitzuteilen.
Die Notengebung erscheint mir in diesem Fall nicht unbedingt schlüssig, aber vielleicht hat die Lehrerin ja beschlossen, dass du die 5 bekommen sollst, damit du dich ärgerst, weil sie der Meinung ist, dass du es besser könntest. Sie möchte dich dann damit wohl zu mehr Fleiß anspornen.

Die Regeln der Arithmetik gelten hier aber, reinerlein.
Grundsätzlich ist es (zumindest in Bayern) so, dass die Note
auf zwei Nachkommastellen ausgerechnet wird. Bis ,50 wird die
bessere und ab ,51 die schlechtere Note gegeben.

Das ist aber längst nicht in allen Situationen /Bundesländern so.

Z.B. ein Gerichtsurteil vom 20.03.2008, OVG Lüneburg (2 ME 83/08)
"Leitsatz/Leitsätze

  1. Bei der Bewertung von mündlichen Leistungen von Schülerinnen und Schülern können pädagogische Wertungen mit einfließen."
    http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?I…
    (dort ging es darum, dass die Note 4,47 als 5 auf dem Zeugnis erschien.)

Sollte ein
Lehrer aber aus einem bestimmten Grund der Meinung sein, dass
dies keine Anwendung finden sollte aufgrund der persönlichen
Situation des Schülers, muss die Klassenkonferenz (also alle
Lehrer, die die Klasse und damit ja auch den Schüler
unterrichten) dieser Entscheidung zustimmen.

Das war bei dem Urteil ebenfalls nicht nötig.

Hallo,

Die Regeln der Arithmetik gelten hier aber, reinerlein.
Grundsätzlich ist es (zumindest in Bayern) so,

das mag in Bayern in manchen Schularten so sein (ich denke da explizit an FOS/BOS und Gym), dennoch liegt auch in Bayern eine Note grundsätzlich im pädagogischen Ermessen des Lehrers! Somit ist eine Konstellation wie die geschilderte durchaus möglich.

Für den Schüler leichter verständlich ist es allerdings in der Tat, wenn die Note dem errechneten Durchschnitt entspricht.

Aber hier gebei Reinerlein - ausnahmsweise :wink: - mal recht.

Gruß
Wawi

Grüß Dich.

Nein, es ist eben nicht „grundsätzlich so, daß…“ die „Regeln der Arithmetik“ gelten. Das ist von vorne bis hinten ein urbaner Mythos, den sich die Schüler schlicht und ergreifend einbilden. Im allgemeinen darf der Lehrer zensieren, wie es ihm paßt.

Wenn überhaupt, dann ist das bei euch in Bayern eine rein ministerielle F e s t l e g u n g, d.h. eine willkürliche Definition.

Für Sachsen beispielsweise gilt seit gut 60 Jahren meine Darlegung. Falls sich dort Lehrer an Rundungsregeln orientieren, ist das deren individuelle Willensentscheidung; ein Kann, kein Muß.

Und selbstverständlich ist die beschriebene Notengebung schlüssig, denn die Lehrerin hat mit Sicherheit ihre Gründe, weshalb sie eine 2,7 im Endeffekt als 2 wertet und eine 4,3 als 5 sieht.

Komma 7 aufzurunden und Komma 3 abzurunden kenne ich von meiner Schulzeit, der Schulzeit meiner Kinder, der Schulzeit meiner Enkel. Aber bemerkenswert ist eher, daß die Lehrerin im Zweifel keine Erklärungspflicht gegenüber dem Schüler hat, denn ein Lehrer muß ausschließlich erläutern w i e er w o f ü r Zensuren verteilt, keinesfalls warum er für dies oder das ausgerechnet diese oder jene Zensur erteilt. Das bedeutet, solange der Zensierungsprozeß transparent ist und dem am Schuljahresanfang erläuterten und von allen Kindern und Eltern zur Kenntnis genommenen (!) Schema entspricht, kann sich der Fragesteller mit seiner 5 senkrecht vom Kirchturm hängen. Keine Chance.

Zensierung ist ausschließlich gerichtlich wegen Formfehlern belangbar, nicht wegen erzieherischer Entscheidungen.

Wenn die Lehrerin z.B. sagte

„Herr XYZ, Ihr Stand ist 4,36. Sie haben sich im Unterrichtr nicht gerade bemüht. Sie haben sich Ihren Mitschülern gegenüber ständig unhöflich benommen. Sie vergaßen sogar mehrmals Ihre Hausaufaben im Schuljahr. Daher das kann zu keiner Zeit eine 4 sein.
Sie haben deswegen die 5.“,

dann wäre das völlig in Ordnung.

Viele Grüße :smile:

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Ich denke mal, es gibt diese Regel in Bayern, um gerichtliche Streitereien zu verhindern. Und dass die Klassenkonferenz zustimmen muss, ist glaube ich eh in den meisten Fällen nur „pro forma“. Allerdings ist es auch ein Schutz des Schülers. Mich wollte mal eine Lehrerin loswerden. Dank dieser Regelung hat sies nicht hingebracht und wir sind sie losgeworden :wink:.