Frage zur Schwerbehinderung

Hallo,
durch einen Beitrag im Forum Ämter und Behörden hat sich mir eine Frage aufgetan.
Es ging um eine Frage der Schwerbehinderung. Nun hab ich mal ein bißchen gegoogled und war überrascht mit welchen Wehwehchen (bitte nich im negativen Sinne verstehen) man einen Antrag stellen kann (z. B. Bluthochdruck)

Bei Augen wurde geschrieben, daß man z. B. eine Befreiung der GEZ-Kosten beantragen kann bei „Blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich Sehbehinderte“ (siehe auch http://www.bremen.de/sixcms/media.php/337/merkblatt_…)
Und in einem anderen Artikel hab ich was mit einer 1/50-Regel gefunden.

Aber wie wird sowas festgestellt? Ist es an einer Dioptrin-Zahl festgemacht?
Ich emfinde mich mit meinen -7,25 (+ -1,75 für Hornhautverkrümmung) mit meinen Kontaktlinsen als stark sehbehindert. Ohne Sehhilfe sehe ich quasi nur Farben und Umrisse die ineinander verschwimmen. Aber es würde mir nie einfallen einen Antrag zu stellen. Aber interessieren tut es mich trotzdem. Und vor allem, wieso gibt es eine SChwerbehinderung bei Bluthochdruck???

Danke schonmal!
Gruß Ina

Holla.

Und vor allem, wieso gibt es eine SChwerbehinderung bei
Bluthochdruck???

Der korrekte Begriff ist „Minderung der Erwerbsfähigkeit“. Und damit wird es vielleicht klarer : Ein Lkw- oder Kranführer mit Bluthochdruck kann seinen Beruf u.U. nicht ausüben (gefahrgeneigte Tätigkeit). Auch derdiedasjenige, wo schwere Hämmer zur Blutdrucksenkung nimmt, ist ggf. nicht mehr zur Ausübung gefahrgeneigter Tätigkeiten in der Lage. Wer unter so extremem Hochdruck leidet, dass er keinerlei körperliche Anstrengungen auf sich nehmen kann, ohne Gefahr zu laufen, schlagangefallen oder geherzinfrikten zu werden …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Ina,

Hi,

Ohne Sehhilfe sehe ich quasi nur Farben und
Umrisse die ineinander verschwimmen. Aber es würde mir nie
einfallen einen Antrag zu stellen.

das ist Dir ja auch freigestellt, man MUSS ja nicht, man KANN so einen Antrag stellen und wenn man ihn dann hat, die damit verbundenen Vorteile in Anspruch nehmen.

Aber interessieren tut es
mich trotzdem. Und vor allem, wieso gibt es eine
SChwerbehinderung bei Bluthochdruck???

Weil man mit Bluthochdruck herzinfarktgefährdet sein kann, unter Schwindelanfällen leidet und nicht in der Lage ist ein Kraftfahrzeug zu führen und ggf. Maschinen zu bedienen.

Die Einschränkungen in Bezug auf Führerschein und Maschinenbedienung könnten bei Deiner Dioptrinzahl in ähnlicher Weise auch gegeben sein. Wir hatten in unserer Gaststätte mal einen Koch, der deswegen gar nicht erst den Führerschein machen konnte, die Dioptrinzahlen waren noch höher, seine Brillengläser so dick wie Flaschenböden.

Aber wie wird sowas festgestellt? Ist es an einer
Dioptrin-Zahl festgemacht?

Du entbindest Deinen Arzt gegenüber dem Versorgungsamt von seiner Schweigepflicht und das Ordnungsamt entscheidet dann auf Grund dieser Auskunft. Ggf. wirst Du zur verstrauensärztlichen Feststellungsuntersuchung geladen.

Gruß,
Gerhard

Hallo Gerhard,

das ist Dir ja auch freigestellt, man MUSS ja nicht, man KANN
so einen Antrag stellen und wenn man ihn dann hat, die damit
verbundenen Vorteile in Anspruch nehmen.

Das ist mir klar. Aber ich würde damit nie auf die Idee kommen.

Die Einschränkungen in Bezug auf Führerschein und
Maschinenbedienung könnten bei Deiner Dioptrinzahl in
ähnlicher Weise auch gegeben sein.

Stimmt! Selbst der Bund wollte mich damals mit der Stärke nicht für den Sanibereich haben *g*

Wir hatten in unserer Gaststätte mal einen Koch, der deswegen gar
nicht erst den Führerschein machen konnte, die Dioptrinzahlen waren
noch höher, seine Brillengläser so dick wie Flaschenböden.

Ja, aber er kann doch mit der Brille was dagegen machen? Ist bei mir ja auch so. Darum verstehe ich es nicht ganz.
Gut, wenn man blind ist kapier ich ja noch (und jetzt auch bei Bluthochdruck), aber bei einer starken Sehschwäche???
Und im Führerschein steht ja drin, daß ich eine Sehhilfe tragen muß. Dann müßte mir ja theoretisch bei einem positiven Bescheid der Führerschein wieder aberkannt werden?! *immernochverwirrtsein*

Hallo Ina,

durch einen Beitrag im Forum Ämter und Behörden hat sich mir
eine Frage aufgetan.
Es ging um eine Frage der Schwerbehinderung. Nun hab ich mal
ein bißchen gegoogled und war überrascht mit welchen
Wehwehchen (bitte nich im negativen Sinne verstehen) man einen
Antrag stellen kann (z. B. Bluthochdruck)

Bei Augen wurde geschrieben, daß man z. B. eine Befreiung der
GEZ-Kosten beantragen kann bei „Blinde oder nicht nur
vorübergehend wesentlich Sehbehinderte“ (siehe auch
http://www.bremen.de/sixcms/media.php/337/merkblatt_…)
Und in einem anderen Artikel hab ich was mit einer 1/50-Regel
gefunden.

Aber wie wird sowas festgestellt? Ist es an einer
Dioptrin-Zahl festgemacht?
Ich emfinde mich mit meinen -7,25 (+ -1,75 für
Hornhautverkrümmung) mit meinen Kontaktlinsen als stark
sehbehindert. Ohne Sehhilfe sehe ich quasi nur Farben und
Umrisse die ineinander verschwimmen. Aber es würde mir nie
einfallen einen Antrag zu stellen. Aber interessieren tut es
mich trotzdem.

ich bin bei -11,75 bzw. -12.
Im Vergleich zu mir siehst Du wie ein Adler. ;:smile:
Ich fühle mich auch nicht behindert.
Aber ich habe gefragt (Steuerberater), mit umgekehrten Vorzeichen. Ich will meinen Führerschein nämlich behalten.
Ab -15 kriegt man einen Blindenhund und damit bist Du dann auch offiziell auf Antrag schwerstsehbehindert.

viele grüße
Geli

Und im Führerschein steht ja drin, daß ich eine Sehhilfe
tragen muß. Dann müßte mir ja theoretisch bei einem positiven
Bescheid der Führerschein wieder aberkannt werden?!

Hallo,
es gibt auch Leute, die trotz Brille oder anderer Sehhilfe nicht auf 100% Sehvermögen kommen. Ich schätze mal, daß die mit dieser außerordentlichen Sehbehinderung gemeint sind. Nicht unsereins, daß mit Brille fast besser sieht als mancher, der keine braucht…

Christiane

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Moin,

Entscheidend ist hier die Seeschärfe, auch „Visus“ genannt. Was man darunter versteht, wird z.B. hier erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Visus

Als stark sehbehinder gilt in diesem Zusammenhang, wer trotz Brillen- oder Kontaktlinsen-Korrektion [einen Visus von] höchstens 0,30, mindestens aber 0,05 erreicht. Liegt der Wert zwischen 0,05 und 0,02, spricht man von einer hochgradigen Sehbehinderung.
Mit einer Sehschärfe unter 0,02, die praktisch nur noch Hell-/Dunkelwahrnehmungen ermöglicht, oder wenn das Gesichtsfeld weniger als 5 Grad beträgt, gilt man in Sinne des Gesetzes als blind.

http://www.augeninfo.de/stat_db/blindh.php

Entscheidend dürfte die Formulierung „trotz Brillen- oder Kontaktlinsen-Korrektion“ sein.

Gruss
Marion

*SCNR*

[…] Seeschärfe […]

am höchsten im Toten Meer; dann kommen diverse Ozeane und ganz am Schluss die http://de.wikipedia.org/wiki/Nebelbeeke.

Gruß Eillicht zu Vensre

*grmmmbl* o.w.T.
*hmmpf*

Wieso nicht? Bluthochdruck können auch Menschen haben die ein normales Gewicht haben. Es kommten Herzerkrankungen oder andere ERkrankungen in Frage die Bluthochdruck begünstigen.
z. B. Nierenaterien können Bluthochdruck verursachen, es gibt Veranlagung etc.

Ob es bei Bluthochdruck zu 50% Schwerbehinderung kommt weiß ich nicht, doch es liegt erst bei über 50% Behindrungsgrad eine Schwerbehinderung vor.