Frage zur Selbständigkeit

Hallo, vielleicht kann mir jemand diese Frage beantworten:

Wenn man sich selbständig macht, mit einem Kleingewerbe, als Nebenverdienst und man Person X, die ein Kleinunternehmen hat ab und zu aushilft, muß man ihr dann eine Rechnung schreiben?

Also Person X nimmt die Aufträge an. Vermittelt der anderen Person diesen „Job“, die Kunden rechnen aber mit Person X ab. MUSS die andere Person dann Person X eine Rechnung schreiben oder wie geht das dann? Die andere Person möchte ja keine Mwst ausweisen, da es ein Kleingewerbe ist. Genügt da auch eine Quittung?
Und wenn diese andere Person selbst Aufträge annimmt, z.B. als Haushaltshilfe, genügt es dann auch, dem Kunden nur eine Quittung auszustellen?
Und dann für das FA eine Einnahmen-Ausgaben Aufstellung machen, wenn man die Steuererklärung macht?
Also gibt es da 2 versch. Arten selbständig zu sein? Einmal mit Rechnungen schreiben(muss da immer die MWST ausgewiesen werden) und einmal nur eine Quittung?

Danke

So würde ich das jetzt nicht unterscheiden.
Gewerberechtlich gibt es nur ein Gewerbe, kein Nebengewerbe und sonst was Gewerbe .
Steuerlich gibt es die Kleinunternehmerregelung.
Das hat erst mal nichts zu tun mit Quittungen und Rechnungen ausstellen,
sondern es geht grundsätzlich um die Option zur Umsatzstseuerbefreiung.
Was alles auf der Rechnung stehen muss, kann man googlen; statt der
Umsatzsteuernummer dann die Steuernummer, z.B.
Inwieweit es sich entsprechend mit einer Quittung verhält, kann ich jetzt nicht sagen; logischerweise würde ich erstmal sagen, es
müßten die gleichen Pflichtangaben drauf stehen, wenn man sonst keine
Rechnung schreibt.

d.h. man kann Person X einfach eine Rechnung schreiben, ohne die Mwst auszuweisen?
Die andere Person möchte sich ja nur eine Steuernummer geben lassen, da es ja unter den 17500 im Jahr bleiben wird.

Wo kann man sich denn da am besten nochmal über die ganze Existenzgründung erkundigen, am besten kostenlos? Wenn man sich noch nie damit befasst hat, nützt auch google nichts, wenn man es nicht versteht, ich glaube da sollte man mit einer Person persönlich reden :smile:. Finanzamt, Gewerbeamt? Oder dann doch mit einem Steuerberater (den man natürlich bezahlen muss)

Ein gewisses Grundwissen sollte man sich schon aneignen. Bei der IHK gibts schon mal (kostenlose) Kurse.
Als Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer und mit einfacher Einnahmen -
und Ausgaben Rechnung kann man auch ohne Steuerberater zurechtkommen;
eventuell dann noch die gesamte Steuererklärung machen lassen.

Wenn man sich ein paar Grundlagen angeeignet hat, kann man ja
auch immer noch spezielle Fragen stellen in einem Forum.

Ich würde mir zur Kleinunternehmerregelung, zur Einnahme-Überschussrechnung einige Seiten im Internet angucken und ausdrucken;
dann hat man auch schon mal eine Grundlage.

Hallo Susanne,

also, die betreffende Person kann sich mit den Fragen an das zusatändige Gewerbeamt wenden. Dort wird erstmal geklärt, was Anmeldetechnisch beachtet werden muß. Gewerbeanmeldungskosten können von Bundesland zu Bundesland verschieden hoch sein. Hier in Bremen kostet das 15,- EUR. Desweiteren gibt es in der Gewerbestelle vom Finanzamt die richtigen Experten wenn es um die steuerrechtliche Seite geht. Dazu gehören solche Sachen wie: ab welchen Umsatz muß man Umsatzsteuervoranmeldung machen, ab wann wird Gewerbesteuer fällig, dann muß man wissen, was abgesetzt werden kann… usw, usw.

Auf jeden Fall sollte sich die Person VOR der Gewerbeanmeldung die steuerliche Seite erklären lassen. Beim FA gibt es übrigens auch Vorlagen, wie eine Rechnung eines Kleingewerbetreibenden auszusehen hat.

Also, wünsche der betroffenen Person viel Glück

http://www.e-recht24.de/artikel/steuerrecht/6100-kle…

vielen Dank für euere Antworten !! Hat mir sehr weitergeholfen
Gruß
Susanne