Hallo Experten.
Ich würde mich freuen, wenn jemand die Geduld und Kenntnisse hätte, meine Frage zu folgendem fiktiven Fall zu beantworten:
Ein Arbeitgeber „AG“ schließt mit einer Person „P“ einen Beratervertrag. AG hätte P auch SV-pflichtig eingestellt, P ist jedoch Existenzgründer und möchte lieber selbstständig sein, auch möchte er nicht aus der privaten in die gesetzliche KK wechseln. AG geht darauf ein, die Vergütung ist deutlich höher, als sie bei einer Anstellung wäre, da ja kein AG-Anteil zur SV zu zahlen ist. Der Vertrag ist auf 6 Monate befristet, wir behaupten mal von Mitte November bis Mitte Mai.
Nun ist AG in Sorge, da P neben AG nur 2 winzige Kunden hat, ob denn dies alles so rechtens sei und besteht auf einem Statusfeststellungverfahren. P veranlasst dies, füllt alle Formulare aus, sucht die Unterlagen zusammen, Ende Januar wird der Antrag eingereicht.
Die DRV bescheidet, P ist SV-pflichtig angestellt. P legt Widerspruch ein. Das Ganze wird noch mal geprüft, es gibt regen Schriftverkehr zwischen DRV und P, immer neue abschlägige Bescheide ergehen, das ganze zieht sich hin. Der AG bietet ab Mitte Mai ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis an, was P jedoch auf keinen Fall möchte. P beschließt, einen Anwalt einzuschalten und den Klageweg einzuschlagen, AG hält sich da raus, es erfolgt keine weitere Beschäftigung.
Der AG ging bisher davon aus, dass sein Risiko darin bestünde, die AG-Beiträge für die 6 Monate rückwirkend zahlen zu müssen. Nun weiß AG, dass Arbeitnehmerbeiträge nur einen gewissen Zeitraum (3 Monate?) rückwirkend vom Arbeitnehmer verlangt werden können und ist in Sorge, durch die ganze Hinschlepperei des Verfahrens am Ende alles zahlen zu müssen. AG- und AN-Beiträge für 6 Monate summieren sich zu mehreren Tausendern, die er natürlich bei der Vergütung nicht eingeplant hatte.
Soviel zum Vorgeplänkel, nun meine Frage:
Zahlen muss der AG irgendwann alles, für wie viele Monate kann er bei P die AN-Beiträge nachfordern, angenommen, mittlerweile sei August.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Inli