Frage zur Steuererklärung

Hallo, habe ein paar Fragen zu meiner Steuererklärung.

Ich habe im Jahr 2012 lediglich 8 Wochen (40 Tage) steuerpflichtig gearbeitet, da ich mich fortgebildet habe. Dabei rumgekommen sind rund 2.500 € brutto. Ich hatte dabei einen Einzelweg zur Arbeit von 26 Kilometern, sprich 52 hin und zurück. Kann ich damit rechnen, dass ich die rund 625 € komplett angerechnet bekomme? Da ich mich nicht mit dem System auskenne frage ich mich ob ich so viel Anspruch habe, da ich ja wenig verdient habe.

Zudem habe ich mir für das im April 13 startende Studium neue Möbel (Schreibtisch, Stuhl) und einen Laptop gekauft. Kann ich diese als Arbeitsmittel absetzen? Wenn ja, mit welchen Beträgen kann ich da rechnen?

Gruß
Lou

hallo,

mit 625euro liegst du eh unter dem werbekostenpauschbetrag, der automatisch vom fa angesetzt wird. erst wenn du deutlich über 1000euro werbungskosten hast, ist es sinnvoll, dies in der ekst-erklärung anzugeben.

wenn dein gesamtverdienst für 2012 wirklich nur 2500euro betragen hat, bekommst du eh alles an gezahlten steuern zurück, da braucht es keine werbungskosten.

interessant wird es nur, wenn deine anrechenbaren werbungskosten (z.b. durch die fortbildung) höher sind als die steuern, die du gezahlt hast. dann kannst du beim fa einen verlustvortrag beantragen und somit die für 2012 nicht absetzbaren werbungskosten auf die folgejahre übertragen.

arbeitsmittel, die abseztbar sind, können nur in dem jahr abgesetzt werden, in dem sie gekauft (=bezahlt) wurden.
möbel, pc etc. lasen sich nur absetzen, wenn nachweisbar ist, daß du deine arbeit von zuhause aus erledigen sollst oder mußt (am besten telearbeitsvertrag oder bestätigung vom arbeitgeber). andernfalls ist das „privatvergnügen“, da nicht astrein trennbar (arbeit und privat).

saludos, borito