Hallo, wer weiss da Bescheid??
folgender Fall: ein Kunde in der Schweiz bestellt Bücher in D und zahlt diese per Vorkasse, sagen wir im November eines Jahres. Die Bücher werden produziert und im April des Folgejahres geliefert. Darf die im November ausgestellte und bezahlte Rechnung als Ausfuhrlieferung steuerfrei sein, oder muss zuerst mal die MwSt. abgeführt und erst später, wenn die Lieferung erfolgt ist, die alte Voranmeldung korrigiert werden? Erschwerend kommt hinzu, dass das Geschäftsjahr zum 31.12. endet (Einnahmen-Überschuss Rechnung). Wenn man also erst mal abführen und dann korrigieren müsste, müsste also die Jahres-Steuererklärung mit korrigiert werden (!?) …
lg,
Bienchen1