Frage zur Steuerklasse beim Nebenjob

Guten Morgen, habe eine Frage zu meinem Nebenjob.

Bin Student und an der Uni mit einem 400 Euro Minijob angemeldet. Nebenbei brauche ich allerdings einen weiteren Job. Welche Steuerklasse muss ich dort angeben? Wirklich Steuerklasse VI? Oder gibts da irgendwelche anderen Möglichkeiten?

Vielen Dank!

Hi,

  1. Die Lohnsteuerklasse ändert sich nicht, in sonderfälle kann ein Arbeitgeber Überstunden nur mit Lohnsteuerklasse 6 abrechenen.

  2. Bei 400.- Euro Job wird eine Pauschale vom Arbeitgeber bezahlt hier ein Link:

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/mini-jobs…

  1. Selbständigkeit auf Nebenerwerb anmelden, dann den gleichen Stundenlohn nehmen oder bischen mehr, es darf keine 15 Stunden / Woche übersteigen und keine 345.- Euro „Netto“, das heisst, Fahrtkosten, Büro, Internet, etc kann abgezogen werden.
    Dafür kann man flexibel mehrere Jobs annehmen, aber es darf nicht nur ein Job sein wegen Scheinselbstständigkeit. Aber du kannst dann auch z.B. übers Internet noch etwas dazuverdienen …

Gruß Frank

Hallo,

ja es bleibt für das zweite Arbeitsverhältnis nur die Steuerklasse VI.

Mit freundlichen Grüßen

Nein, Stkl. I (für unverheiratete).