Hallo,
alles folgende ist nur Theroie 
Angenommen:
PersonA ist heute beim Streit am Telefon etwas dummes rausgerutscht. Er hat sehr aufgebracht am Ende eines Gesprächs etwas gemeint wie „…sind sie damit einverstanden das ich die gemachte Aufnahme im Internet veröffentliche?..“. Also nicht gefragt ob und das ganze nach dem Gespräch. Er hat nie eine Aufzeichnung gemacht, wollte nur Drohen bzw. Angst machen. Jetzt hat der Gegenüber aber auf der Bandansage das man einer Aufnahme wiedersprechen muss, das hat er jedoch nicht. Also hat er ihn auf Band. Im Gespräch ging es um Unberechtigte (nach Meinung von PersonA) Forderungen der FirmaB.
Angenommen FirmaB will ihm einen reindrücken, was hat er zu befürchten?
- Besteht im Falle einer Anzeige gegen PersonA „Gefahr in Verzug“? Also kann er damit rechnen das er direkt eine Hausdurchsuchung bekommt (und alle PCs und Handys beschlagnahmt werden)? Oder kommt erst ein Anschreiben?
- PersonA hat nie eine Aufzeichnung gemacht und somit auch keine besessen, jedoch kann ihm das sicher so ausgelegt werden durch die Aussage… Welche Strafe kann er maximal erwarten? (3 Jahre wären ja in keiner Relation)