Frage zur Straftat-Androhung

Hallo,

alles folgende ist nur Theroie :wink:

Angenommen:
PersonA ist heute beim Streit am Telefon etwas dummes rausgerutscht. Er hat sehr aufgebracht am Ende eines Gesprächs etwas gemeint wie „…sind sie damit einverstanden das ich die gemachte Aufnahme im Internet veröffentliche?..“. Also nicht gefragt ob und das ganze nach dem Gespräch. Er hat nie eine Aufzeichnung gemacht, wollte nur Drohen bzw. Angst machen. Jetzt hat der Gegenüber aber auf der Bandansage das man einer Aufnahme wiedersprechen muss, das hat er jedoch nicht. Also hat er ihn auf Band. Im Gespräch ging es um Unberechtigte (nach Meinung von PersonA) Forderungen der FirmaB.

Angenommen FirmaB will ihm einen reindrücken, was hat er zu befürchten?

  • Besteht im Falle einer Anzeige gegen PersonA „Gefahr in Verzug“? Also kann er damit rechnen das er direkt eine Hausdurchsuchung bekommt (und alle PCs und Handys beschlagnahmt werden)? Oder kommt erst ein Anschreiben?
  • PersonA hat nie eine Aufzeichnung gemacht und somit auch keine besessen, jedoch kann ihm das sicher so ausgelegt werden durch die Aussage… Welche Strafe kann er maximal erwarten? (3 Jahre wären ja in keiner Relation)

Hallo spilihp,

da ging offenbar alles nach hinten los und PersonA hat sich nur selbst Angst gemacht.

Ob das 3 Jahre dauern kann, hängt wohl von seinem eigenen Charakter ab. Schadet aber nix. Vielleicht dauert es auch das ganze Leben und er versucht nie mehr jemandem anderen Angst zu machen.

Strafrechtlich ist hier ja überhaupt nichts passiert, außer dass jemand den Mund etwas zu voll genommen hat.

Gruß!

Horst

Hallo,

Strafrechtlich ist hier ja überhaupt nichts passiert, außer
dass jemand den Mund etwas zu voll genommen hat.

könnte unter Umständen eine Nötigung sein.

Gruß

S.J.

so rein interesse mässig, zu was wir hier wer genötigt?

gruss

so rein interesse mässig, zu was wir hier wer genötigt?

Hier soll wohl der bestehenden Streit um was auch immer dadurch für eine Seite beeinflusst (Handlung) werden, dass damit gedroht wird, ein vertrauliches Gespräch zu veröffentlichen (empfindliches Übel, zudem rechtswidrig).

Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung , Duldung oder Unterlassung nötigt…

Gruß

S.J.