Ich hätte da eine Frage zu folgender Situation - vielleicht kennt sich ja jemand damit aus…
In einem Mehrparteienhaus sind im Erdgeschoss vier Wohnungen mit Terassen. Alle vier Terassen sind mit Hecken umrandet - nur eine nicht. Eine der mittleren Wohnungen ist links und rechts zu den Nachbarn ebenfalls mit Hecken abgegrenzt, aber „nach vorn“ (nach dem Grundstück folgt ein kleiner Parkplatz und dann ein weiteres Wohnhaus) raus ist diese Terrasse durch den Vormieter durch zwei große Holzwände anstatt der Hecken abgegrenzt. Jedoch nicht die ganze Fläche sondern nur die Hälfte. Es gibt also eine große Lücke (ca. 1,2 m)in der Terrasse, die nun direkt Zugang zum Parkplatz hat und nicht geschützt ist (und wo man auch ohne Probleme in die Terrasse „eindringen“ kann).
Der Vormieter hat sich aus welchen Gründen auch immer für diese Lösung entschieden und diese Holzwände selbst aufgebaut. Der Nachmieter hat bei der Wohnungsbesichtigung versäumt nachzufragen ob denn diese Wände wieder entfernt werden, da er fest davon ausgegangen ist. (Blöd ich weiß - wer fragt kommt weiter)
Der Vormieter ist bereits zum 31. ausgezogen und hat die Wohnung bereits übergeben. Der Nachmieter wird die Wohnung am 15. übernehmen und ist noch einmal an der Wohnung vorbei gefahren. Die Holzwände stehen noch (mit der großen Lücke versteht sich).
Kann der Nachmieter bei der Übergabe darauf bestehen, dass die Holzwände entfernt werden (Ursprung aller Nachbargrundstücke sind ja die Hecken und das Grundstück ist vor Eindringlingen nicht geschützt) oder eine andere Lösung gefunden wird? Ich hoffe ich konnte die Situation so schildern, dass man sie verstehen kann und würde mich sehr über Antworten freuen. Vielen Dank, Neisha
Ach so, der Nachmieter plant wieder eine Hecke zu pflanzen, so dass alles wieder „zueinander passt“ und das Grundstück von Anfang an wieder abgegrenzt und auch „gesichert“ ist, bzw. wenigstens aussieht. Es sollen auch gleich etwas größere Pflanzen genommen werde.
Der Vormieter hat
Der Vormieter ist
Der Nachmieter wird
Kann der Nachmieter
Ich lese hier immer nur Vormieter und Nachmieter. Dei jeweiligen Mietverträge sind doch mit jemand ganz anderem, nämlich dem Vermieter abgeschlossen worden. Wie steht der Vermieter zu der Angelegenheit?
Vermieter und Nachmieter sollten sich über die Gestaltung einigen.
ja natürlich, das ist richig. Aber es geht eigentlich darum, ob der Nachmieter bei der Übernahme diese Holzwände „ankreiden“ darf. Muss er mit diesen Holzwänden leben oder kann er sie entfernen lassen (durch den Vermieter oder selbst aber dann mit einer Entschädigung)?
Aber es geht eigentlich darum,
ob der Nachmieter bei der Übernahme diese Holzwände
„ankreiden“ darf.
Was heisst „ankreiden“? Der Vormieter ist nach meiner Meinung aus dem Spiel raus, er hat an den Vermeiter übergeben. Wahrscheinlich waren sich Vermieter und Vormieter einig.
Muss er mit diesen Holzwänden leben oder
kann er sie entfernen lassen (durch den Vermieter oder selbst
aber dann mit einer Entschädigung)?
Das ist jetzt eine Sache zwischen dem neuen Mieter und dem Vermieter. Hätte man das nicht vorher klären können/sollen/müssen?
Gruß
Jörg Zabel
PS (auch zu Deinem anderen Beitrag): Die „perfekte“ Wohnung wird es auf dem Mietwohnungsmarkt nicht geben, irgendwo sind immer Kompromisse notwendig.
natürlich gibt es die perfekte Wohnung nicht. Es wird ja dadrin gelebt und das hinterlässt natürlich Spuren. Ich bin schon oft umgezogen, aber so wie bei diesem Mal war es halt noch nie. Ich hatte immer direkt mit dem Vermieter zu tun und habe mit ihm auch die Wohnung abgenommen.
Die Wohnungsübergabe macht in diesem Fall ein Freiberufler, der von der Wohnungsverwaltung damit beauftragt ist. Ich denke nicht, dass die Verwaltung weiß, dass es diese Holzwände an der Terrasse gibt. In der ganzen Wohnanlage (6 Mehrparteienhäuser) ist es die einzige Terrasse, die so aussieht. Alle anderen sind mit Hecken umgrenzt. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es der Verwaltung recht wäre, wenn sie es wüsste, da nicht gerade hübsch sondern sehr verwahrlost aussieht.
Die Wohnungsübergabe macht in diesem Fall ein Freiberufler,
der von der Wohnungsverwaltung damit beauftragt ist.
Was sagt dieser Beauftragte der Verwaltung zu der Angelegenheit?
Hat er irgendwelche Tipps?
Ich denke
nicht, dass die Verwaltung weiß, dass es diese Holzwände an
der Terrasse gibt. In der ganzen Wohnanlage (6
Mehrparteienhäuser) ist es die einzige Terrasse, die so
aussieht.
Sowas ist Geschmackssache. Der Vormieter hat es wohl anders gesehen. Ob die Verwaltung etwas weis oder nicht, ist unklar.
Ich kann mir
auch nicht vorstellen, dass es der Verwaltung recht wäre, wenn
sie es wüsste, da nicht gerade hübsch sondern sehr verwahrlost
aussieht.
„Ich kann mir nicht vorstellen …“ ist eine Vermutung. Wie wäre es, wenn Du mit genau diesen Argumenten direkt bei der Verwaltung vorsprichst?
Ich glaube nicht, dass Dir hier noch jemand weiter helfen kann.
„Ich kann mir nicht vorstellen …“ ist eine Vermutung. Wie
wäre es, wenn Du mit genau diesen Argumenten direkt bei der
Verwaltung vorsprichst?
Ich glaube nicht, dass Dir hier noch jemand weiter helfen
kann.
Die beiden Absätze müssen natürlich
„Ich kann mir nicht vorstellen …“ ist eine Vermutung. Wie
wäre es, wenn man mit genau diesen Argumenten direkt bei der
Verwaltung vorspricht?
Ich glaube nicht, dass hier noch jemand weiter helfen kann.
lauten.
Ich habe mich durch die Redewendung „Ich kann …“ zu einer perönlichen Antwort verleiten lassen.