Frage zur Tierhaltung

Hallo,

nehmen wir an, in einem Mietshaus besteht lt. Mietvertrag Haustierhaltungsverbot. Es werden aber von Vermietersseite seit 15Jahren Hunde und Katzen toleriert.
Die Hausverwaltung betritt eines Tages ohne Genehmigung und in Abwesenheit des Mieters - nur ein Kind ist anwesend - die Wohnung, in der zur Zeit renoviert wird. Dementsprechend stehen Säcke mit Tapetenresten, Farbeimer, Werkzeug rum.
Es folgt ein Brief über den „verwahrlosten“ Zustand der Wohnung und außerdem eine Androhung der Klage auf Unterlassung des Hundes und der Katze (Bezugnehmend auf Überbelegung). Ein Antwortbrief wird geschrieben, in dem der Wohnungszustand erklärt wird. Daraufhin 5 1/2 Monate keine Meldung.
Dann erfolgt eine Klagezustellung auf „Unterlassung der Haustierhaltung“.
Welches Verhalten wäre in dem Falle angebracht.

Liebe Grüße

Carina

Hallo,

nehmen wir an, in einem Mietshaus besteht lt. Mietvertrag
Haustierhaltungsverbot. Es werden aber von Vermietersseite
seit 15Jahren Hunde und Katzen toleriert.
Die Hausverwaltung betritt eines Tages ohne Genehmigung und in
Abwesenheit des Mieters - nur ein Kind ist anwesend - die
Wohnung, in der zur Zeit renoviert wird. Dementsprechend
stehen Säcke mit Tapetenresten, Farbeimer, Werkzeug rum.
Es folgt ein Brief über den „verwahrlosten“ Zustand der
Wohnung und außerdem eine Androhung der Klage auf Unterlassung
des Hundes und der Katze (Bezugnehmend auf Überbelegung). Ein
Antwortbrief wird geschrieben, in dem der Wohnungszustand
erklärt wird. Daraufhin 5 1/2 Monate keine Meldung.
Dann erfolgt eine Klagezustellung auf „Unterlassung der
Haustierhaltung“.
Welches Verhalten wäre in dem Falle angebracht.

Liebe Grüße

Hallo Carina,

Reaktion ist - Anwalt aufsuchen für die Beantwortung der Klage. Selbst wenn ich könnte -es fehlen die Hinweise - auf bereits anhängige Verfahren sollte niemand raten, wenn er die Klage nicht kennt. Tipp: Die Tierhaltung in den anderen Wohnungen muss dem Anwalt unbedingt mitgeteilt werden.

Gruss Günter

Hallo Carina,

ich würde auf jeden Fall Kontakt zu einem Anwalt mit Ahnung im Mietrecht oder (besser noch) zum örtlichen Mieterverein aufnehmen.
Auf keinen Fall darf die Hausverwaltung ohne Genehmigung die Wohnung betreten - das ist schon mal ein Hammer.
Das ganze Verhalten sieht nach vorgeschobenen Gründen zum Zwecke des Entmietens oder Rausgraulens aus - da kommst Du ohne Sachkenntnis nicht gegen an.

Grüße
Gordie

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