„In der Geschäftspraxis eines Unternehmens ist eine strikte Trennung zwischen dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht kaum möglich.“ Wie ist dieser Satz zu verstehen?
Das ist so gar nicht zu verstehen. Was für ein Unternehmen ist das, und in welchem Kontext fällt der Satz?
was es für ein Unternehmen ist spielt keine Rolle. Der Satz viel als Prüfstein im Zum Kapitel „Zivilrecht in der Rechtsordnung“
Aber nimmt man mal ein beispiel auf den Satz bezogen:
Errichtet ein Unternehmer ohne behördliche Genehmigung eine umweltbelastende Anlage, kann dieser Sachverhalt den Tatbestand sowohl privatrechtliche als auch öffentlich- rechtlicher Normen erfüllen. Es können die beeinträchtigten Nachbarn privatrechtliche Abwehr- und Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmer geltend machen. Es kann aber auch die Verwaltung mit öffentlich-rechtlichen Sanktionen, etwa einer Beseitigungsverfügung, gegen ihm vorzunehmen. Für Klagen der Nachbarn sind die ordentlichen Gerichte (Zivilgerichte) zuständig, für die Klage des Unternehmers auf Aufhebung der Beseitigungsverfügung die Verwaltungsgerichte.
Auf einen Sachverhalt kann sowohl Zivilrechtlich als auch öffentlich-rechtlich vorgegangen werden.
daher ist doch die trennung auf diesen satz schwer möglich oder?
Wenn die Trennung so schwierig ist, wieso gelingt sie dir dann so leicht?
weil dies ein Beipiel von meinen Prof ist und er auch die frage gestellt hat, also diese aussage und dies mich halt als rechtslaie total verwirrt hat, weil dass beispiel ja das gegenteil aufzeigt und ich nun nicht die frage auf diese aussage beantworten kann.
Die Unterscheidung zwischen Privatrecht und öffentlichem Recht ist in 99,9% der Fälle ganz eindeutig und einfach. In den anderen Fällen werden verschiedene Theorien dafür herangezogen. Für ein normales Unternehmen kommt es darauf praktisch nie an.
„In der Geschäftspraxis eines Unternehmens ist eine strikte
Trennung zwischen dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht
kaum möglich.“ Wie ist dieser Satz zu verstehen?
einen seltsamen professor, den du -auch im hinblick auf deine andere frage- hast…
ein beispiel (aus dem patentrecht), wie ich den satz verstehe:
unterstellt, ein unternehmen hat ein nutzungsrecht für ein patent. dieses patentrecht wird durch einen konkurrenten verletzt, der z.b. ein produkt unter verwendung des geschützten technischen verfahrens herstellt.
das unternehmen hat nun die möglichkeit zivilrechtlich gegen das unternehmen (unterlassung, schadensersatz, § 139 patg) vorzugehen. kumulativ wird das patentrecht durch das öffentliche recht geschützt, da ein verstoß eine straftat sein kann. das unternehmen hat also die möglichkeit die sta als behörde einzuschalten…
insoweit werden hier zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche aspekte im alltag des unternehmens berührt. eine strikte trennung ist sicherlich möglich, aber nicht gewollt (warum auch…).
danke, ich ärgere mich jetzt schon seit tagen mit solchen komischen fragen, hinsichtlich auf die klausurvorbereitung, rum.
Hallo!
Ich weiß natürlich nicht wie dieser Satz zu verstehen ist, aber wenn es ein Praxishinweis sein soll, dann ist das schon klar. Als Jurist muss man (in unserem Rechtssystem) öffentliches und Privatrecht gedanklich auseinanderhalten können. Praktische Sachverhalte sind aber oft nicht öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Natur, sondern gemischt. Es ist dann Sache des guten Juristen, das gedanklich zu zerlegen und trotzdem beides zu berücksichtigen.
Ganz einfaches Beispiel: Es gründet jemand ein Unternehmen, was ist da jetzt vielleicht relevant (das ist jetzt österr. Recht, aber für das Verständnis egal): er muss ein Gewerbe anmelden, vielleicht braucht er eine Betriebsanlagengenehmigung (Ö-Recht), er muss sein Unternehmen bei Finanzamt und Sozialversicherung anmelden (Ö-Recht), er braucht vielleicht Allgemeine Geschäftsbedingungen (Privatrecht), eine Homepage, die medienrechtlichen Vorschriften (Ö-Recht) entspricht und die Informationen für Fernabsatzgeschäfte enthält (Privatrecht). Ist er Einzelunternehmer oder gründet er eine GmbH (Privatrecht), was u.a. steuerrechtlich bedeutsam ist (Ö-Recht). Wenn er dafür einen Kredit aufnimmt (Privatrecht), hat er vielleicht gewisse Legitimationspflichten gegenüber der Bank (Ö-Recht).
Gruß
Tom
Danke hat mir sehr weiter geholfen, einen schönen wochenstart 