Frage zur üblen Nachrede und Verleumdung

Hallo.
Ich komme bei meiner Hausarbeit nicht weiter. Und zwar beschäftigt mich die Frage, ob man vor Gericht eine üble Nachrede oder eine Verleumdung begehen kann. Folgendes: Jemand fälscht eine Rechnung einer Werkstatt, um vor Gericht zu behaupten, er hätte die Rechnung bezahlt und die Werkstatt würde ihm sein Auto nicht herausgeben. Der Werkstattbesitzer konnte sich dazu nicht äußern, weil er im Urlaub war. Es wurde ein Versäumnisurteil bewirkt und der Täuschende bekommt sein Auto wieder.
Also meiner Ansicht nach ist sowas für eine Werkstatt doch rufschädigend oder? Sowas schreckt doch Kunden ab. Ist so eine Behauptung herabwürdigend oder ehrverletzend? Leider finde ich zu diesem Thema nicht besonders viele Informationen.
Über Ansätze würde ich mich sehr freuen.
Danke.

Ich komme bei meiner Hausarbeit nicht weiter. Und zwar
beschäftigt mich die Frage, ob man vor Gericht eine üble
Nachrede oder eine Verleumdung begehen kann. Folgendes: Jemand
fälscht eine Rechnung einer Werkstatt, um vor Gericht zu
behaupten, er hätte die Rechnung bezahlt und die Werkstatt
würde ihm sein Auto nicht herausgeben. Der Werkstattbesitzer
konnte sich dazu nicht äußern, weil er im Urlaub war. Es wurde
ein Versäumnisurteil bewirkt und der Täuschende bekommt sein
Auto wieder.
Also meiner Ansicht nach ist sowas für eine Werkstatt doch
rufschädigend oder? Sowas schreckt doch Kunden ab. Ist so eine
Behauptung herabwürdigend oder ehrverletzend?

Wenn der Kläger behauptet, die Werkstatt habe zwar ihr Geld erhalten, aber dennoch das Auto nicht herausgegeben, dann wirft er der Werkstatt schlicht einen klaren Vertragsbruch vor. Daran, dass die öffentliche Behauptung, jemand habe sich grob vertragsbrüchig verhalten, geeignet ist, den Betroffenen in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, habe ich keinerlei Zweifel.

In Anbetracht der Tatsache, dass hier aber auch Delikte wie Prozeßbetrug und Urkundenfälschung in Rede stehen, die allein von der Strafdrohung her von ganz anderem Kaliber sind, würde ich über Beleidigung oder üble Nachrede jedenfalls nicht allzu lange nachdenken …

Danke. Ich habe den Prozessbetrug und die Urkundenfälschung schon geprüft. Jetzt sitze ich halt an den §§ 186, 187 fest. Aber ihre Antwort hat mir schon weitergeholfen.