Ein Paar moechte eine UG/Mini GmbH gruenden. Ein Partner hat deutsche Staatsangehoerigkeit, der andere auslaendische Staatsangehoerigkeit. Der auslaendische Partner verfuegt ueber sehr geringe Deutschkenntnisse, moechte jedoch der Geschaeftsfuehrer werden.
Ist es besser wegen den Sprachproblemen, dass der deutsche Partner Geschaeftsfuehrer wird bzw. ist es rechtlich so vorgeschrieben und kann man als Gesellschafter, also nicht nur der Geschaeftsfuehrer Vertraege etc. unterschreiben? Das Geschaeft wird 50/50 laufen und beide werden gleichen Anteil erhalten. Erbitten um Rat. Besten Dank.
Nee…Nationalität und Sprache spielen keine Rolle…sonsten hätten jede Menge Konzerntochtergesellschaften in D Probleme, wenn man an z. B. amerikanische und japanische Ableger denkt.
Der Gesellschafter ist nicht berechtigt, die GmbH wirksam zu vertreten. Er kann aber bei der GmbH z. B. als Prokurist angestellt werden…oder eben auch GF werden.