Frage zur Ummeldung eines KFZ

Hallo!

Ich habe mal folgende Frage:

Habe heute zum ersten Mal ein gebrauchtes Auto privat verkauft. Normalerweise hatte ich es so geplant, dass ich mit dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle fahre und eine Ummeldung des KFZ auf den Käufer vornehme.

Nun kam der Käufer aus ca. 200km Entfernung, um das Auto zu kaufen, es war Abend, die Zulassungsstelle hat geschlossen und der Käufer hat mir den bisher besten angebotenen Preis bezahlt und wollte das Auto sofort mitnehmen. Er hat mir versprochen, den Wagen innerhalb von 3 Tagen abzumelden. Das wurde auch im Kaufvertrag festgehalten.
Wie geht das nun weiter? Erhalte ich in den nächsten Tagen per Post eine Abmeldebestätigung vom Finanzamt wegen der Steuer?

Die Kennzeichen wird mir der Käufer nach erfolgreicher Ummeldung per Post nach Hause schicken, sodass ich die für mein neues Auto weiterverwenden kann.

Wie gehe ich nun weiter vor, wenn ich mein neues Auto habe? Was brauche ich da für Unterlagen für die Zulassungsstelle? Und wie läuft das mit der Versicherung? Ich möchte ja den gleichen Tarif behalten, aber der Jahresbeitrag wird sich sicher ändern, weil ich mir ein deutlich neueres Auto gekauft habe. Muss ich der Versicherung nun einfach nur schriftlich den neuen Autotyp mitteilen?

Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!

Tach!

Ich habe mal folgende Frage:

Habe heute zum ersten Mal ein gebrauchtes Auto privat
verkauft. Normalerweise hatte ich es so geplant, dass ich mit
dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle fahre und eine
Ummeldung des KFZ auf den Käufer vornehme.

Nun kam der Käufer aus ca. 200km Entfernung, um das Auto zu
kaufen, es war Abend, die Zulassungsstelle hat geschlossen und
der Käufer hat mir den bisher besten angebotenen Preis bezahlt
und wollte das Auto sofort mitnehmen. Er hat mir versprochen,
den Wagen innerhalb von 3 Tagen abzumelden. Das wurde auch im
Kaufvertrag festgehalten.
Wie geht das nun weiter? Erhalte ich in den nächsten Tagen per
Post eine Abmeldebestätigung vom Finanzamt wegen der Steuer?

Von der Zulassungsstelle bekommt man eine Info über die Abmeldung, vom Finanzamt nach einigen Wochen eine Info über den restbetrag an KfZ-Steuer, der zurücküberwiesen wird, sofern die Bankdaten vorliegen. Sonst gibt´s einen Scheck.

Das alles natürlich nur dann, wenn der Käufer auch wirklich ummeldet.

Die Kennzeichen wird mir der Käufer nach erfolgreicher
Ummeldung per Post nach Hause schicken, sodass ich die für
mein neues Auto weiterverwenden kann.

Brav.

Wie gehe ich nun weiter vor, wenn ich mein neues Auto habe?
Was brauche ich da für Unterlagen für die Zulassungsstelle?

  • Zulassungsbescheinigung II, evtl. auch I, falls es ein noch zugelassener Gebrauchtwagen ist.
  • Versicherungs-Code
  • gültige TÜV- und AU-Bescheinigung.
  • Geld
  • Alte Kennzeichen falls noch zugelassener Gebrauchtwagen

Und wie läuft das mit der Versicherung? Ich möchte ja den
gleichen Tarif behalten, aber der Jahresbeitrag wird sich
sicher ändern, weil ich mir ein deutlich neueres Auto gekauft
habe. Muss ich der Versicherung nun einfach nur schriftlich
den neuen Autotyp mitteilen?

Einfach anrufen. Du erhältst dann den Code für die Zulassung.
Danach sendest Du eine Kopie des Fahrzeugscheins an die Versicherung und fertig.

Viel Spass mit dem neuen Auto!

Gruß,
M.

Hallo,

Das alles natürlich nur dann, wenn der Käufer auch wirklich
ummeldet.

Daher schadet es nicht mindestens der Versicherung mitzuteilen, daß man das Auto verkauft hat, falls zwischenzeitlich ein Unfall passiert…

Einfach anrufen. Du erhältst dann den Code für die Zulassung.

… was man natürlich gleich damit verbinden kann.
Formell muß man imo auch die Zulassungsstelle informieren, macht aber kein Mensch. Sofern die Schilder nicht innerhalb einer Woche da sind, sollte man das aber ernsthaft in Erwägung ziehen (insbesondere wenn sich der Käufer auch noch weigern sollte einem die Zulassungsbescheinigung auf seinen Namen zu faxen)

  • Geld

Bankverbindung, da die Steuer nur noch abgebucht wird.

Cu Rene

Hallo Rene,

Formell muß man imo auch die Zulassungsstelle informieren,
macht aber kein Mensch.

Nö, weil es eigentlich auch nicht nötig ist. Wenn das Fzg. umgemeldet bzw. außerbetrieb gesetzt wird, erhält die eigene Zulassungsstelle die Mitteilung.
Sollte das Fzg. nicht umgemeldet bzw. außerbetrieb gesetzt werden, ist das eine andere Sache.

Beste Grüße
Guido

Hallo Mathias,

Von der Zulassungsstelle bekommt man eine Info über die
Abmeldung,

Die Abmeldung heißt seit einigen Jahren Außerbetriebsetzung. Die Mitteilung - nämlich der entwertete Fzg-Schein - würde ich aber lieber nicht dem Verkäufer geben, denn die wird bei der Zulassung benögigt. Und auch wenn ein Auto direkt umgemeldet wird, gibt es keine Bescheinigung für den Verkäufer. Einzig eine Kopie von den neuen Papieren kann man machen.

vom Finanzamt nach einigen Wochen eine Info über
den restbetrag an KfZ-Steuer,

Oft geht das heutzutage innerhalb von ein paar Tagen.

Danach sendest Du eine Kopie des Fahrzeugscheins an die
Versicherung und fertig.

Wie wäre es mit einem Antrag? Aber stimmt, erst mal vorab dort anrufen.

Beste Grüße
Guido

Hallo Stefano,

Normalerweise hatte ich es so geplant, dass ich mit
dem Käufer zusammen zur Zulassungsstelle fahre und eine
Ummeldung des KFZ auf den Käufer vornehme.

Richtig, so macht man es auch. Oder mal meldet den Wagen vorher selber ab. Alles andere ist sehr risikoreich und kann richtig teuer werden. Ich habe keine Ahnung, warum das heutzutage immer noch gemacht wird.

Er hat mir versprochen,
den Wagen innerhalb von 3 Tagen abzumelden. Das wurde auch im
Kaufvertrag festgehalten.

Toll. Und wenn er es trotzdem nicht macht?
Na egal, Anwälte wollen schließlich auch leben. Wenn Du das nächste Auto zulässt, frage mal wie oft es vorkommt, dass es dabei Ärger gibt. Wundere Dich aber nicht, wenn die Antwort „täglich“ oder so lautet.

Wie geht das nun weiter? Erhalte ich in den nächsten Tagen per
Post eine Abmeldebestätigung vom Finanzamt wegen der Steuer?

Ja, sofern der Wagen umgemeldet oder außerbetrieb gesetzt wird.
Für die Zulassung des neuen Autos ist das aber egal.

Die Kennzeichen wird mir der Käufer nach erfolgreicher
Ummeldung per Post nach Hause schicken, sodass ich die für
mein neues Auto weiterverwenden kann.

Wobei es einige Tage dauern kann, bis das Kennzeichen wieder frei ist. Auch hier wäre es von Vorteil, das Fahrzeug vorher selber außerbetrieb zu setzten und das Kennzeichen gleich zu reservieren. Normal sind die Kennzeichen nämlich fahrzeug- und nicht haltergebunden.

Zum Versicherungsschutz für das neue Auto: Ändert sich z.B. der Versicherungsumfang (Kaskoschutz?) oder ändern sich irgend welche anderen Parameter (z.B. jährliche KM-Leistung)?
Rufe vorab bei der Versicherung an. Einerseits brauchst Du die e-VB (früher Doppelkarte) und dann kannst Du auch gleich nach dem weiteren Weg fragen.

Beste Grüße
Guido

Hallo,
das steht aber in §13 FZV http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__13.html anders. Wie schon gesagt, macht das kein Mensch (welche Folgen das haben kann, schreibst du ja auch) und, wenn der Käufer das Fahrzeug unverzüglich ummeldet, ist ja auch alles im Butter.

Cu Rene

Hallo,

ich wünsche dir wirklich viel Glück, dass der Käufer redlich ist.

Ich hoffe, dass wenigstens seine Personalien zweifelsfrei festgestellt worden sind.