Frage zur Unterhaltszahlung für erwachsene Kinder

Ein Mann zahlt seit neunzehn Jahren Unterhalt für eine Tochter, die nicht bei ihm lebt und mit deren Mutter er nicht verheiratet war/ist.
Er hat aus einer späteren Ehe noch zwei Töchter, eine davon lebt bei ihm, die andere bei der Ex-Ehefrau.

Die Frage bezieht sich auf den Unterhalt für die erste Tochter.

Sie wird im März 20 Jahre alt, hat weder eine Schule abgeschlossen, noch jemals eine Berufsausbildung beendet. Zur Zeit hat sie auch keine Ausbildung begonnen oder besucht eine weiterführende Schule - ergo sie macht nichts.

Wie lange muss der Mann denn noch Unterhalt für diese volljährige Tochter bezahlen?

Hallo,

vielleicht hilft dieser Link:

http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/da…

Gruß
Roland

Hallo,

warum zahlt er denn? Für ein Beratungsgespräch bei einem Anwalt hätte er zwar etwas Geld ausgegeben, aber im Endeffekt ein große Menge Geld gespart.

Schau mal meine Antwort im Archiv unter /t/unterhaltsanspruch-volljaehriges-kind/5775406

Werde doch mal einen FAQ schreiben müssen. In stetiger Wiederkehr, muss ich hier das Gleiche schreiben.

Wenn es allerdings einen Titel (evtl. aus der minderjährigen Zeit, der noch Gültigkeit hat) dann sofort eine Abänderungsklage machen.

Gruß
Ingrid