Frage zur Urlaubsregelung

Einen guten Tag an alle Wissenden

Herr X ist in einem Betrieb mit 6-Tage-Arbeitswoche beschäftigt. Das ist so organisiert, daß Herr X immer ein Wochenende arbeitet und am anderen Wochenende frei hat. Im August hat Herr X drei Wochen Urlaub und wurde nun von seinem Arbeitgeber darauf hingewiesen, daß er das durch den Urlaub versäumte „Arbeitswochenende“ anschließend nachholen müßte.
Kann das so richtig sein?

Herr Y arbeitet im selben Betrieb als Hilfsarbeiter im Niedriglohnbereich (5,- Euro pro Stunde, 6-Tage-Woche, 8 Stunden am Tag). Vom Arbeitgeber wurde ihm erklärt, daß er wegen seiner Hilfstätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub hätte.
Stimmt das?

Für alle Antworten dankt schon mal
Frank

Hallo,

Arbeitgeber darauf hingewiesen, daß er das durch den Urlaub
versäumte „Arbeitswochenende“ anschließend nachholen müßte.
Kann das so richtig sein?

wie ist das gemeint? Dass AN dann 2 Wochenenden nacheinander arbeiten muss, oder die Urlaubstage abgezogen werden und er zusätzlich arbeiten soll?

Fakt ist, dass dem AN bei einer 6-Tage Woche mindestens 24 AT zustehen.
Also 4 Wochen.

Vom Arbeitgeber wurde ihm erklärt, daß er
wegen seiner Hilfstätigkeit keinen Anspruch auf Urlaub hätte.
Stimmt das?

Nein. Jeder AN hat den gesetzl. Urlaubsanspruch. Auch 400 € Kräfte!
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/1.html
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/3.html

Was viele nicht wissen, dass das Urlaubsentgelt sogar vor dem Urlaubsantritt fällig wird.
http://dejure.org/gesetze/BUrlG/11.html

ms