Hallo,
bisher war ich aufgrund § 19 UStG umsatzsteuerbefreit. Dieses Jahr wird aber die Grenze, die dazu berechtigt, überschritten und ich muss nächstes Jahr die MwSt. in Rechnung stellen.
Dann habe ich natürlich einige Waren auf Lager, auf die ich bereits die USt. bezahlt habe. Wie wird das mit diesen Waren gehandhabt? Ich meine, wenn der Endverbraucher ab nächstes Jahr darauf auch MwSt. zahlen soll, wird das ja quasi doppelt besteuert. Oder kann ich auf diese Artikel dann bei der ersten Umsatzsteuervoranmeldung die Vorsteuer geltend machen?
Wär nett wenn mich diesbezüglich jemand aufklären kann.
Vielen Dank
Bernd
Servus,
bisher war ich aufgrund § 19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Nein, die USt wurde nicht erhoben. § 19 I UStG enthält keine Befreiungsvorschrift.
Dieses
Jahr wird aber die Grenze, die dazu berechtigt, überschritten
Das glaube ich nicht. Es gibt nämlich zwei Grenzen. Wenn Du bloß von einer einzigen Grenze sprichst, meinst Du wahrscheinlich 17.500 € im laufenden Jahr. Diese Grenze steht aber nicht in § 19 I UStG. Zum Nachlesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__19.html
Dann habe ich natürlich einige Waren auf Lager, auf die ich
bereits die USt. bezahlt habe. Wie wird das mit diesen Waren
gehandhabt?
Keine Berichtigung nach § 15a UStG möglich, weil die Waren nur einmal zur Ausführung von Umsätzen verwendet werden. Gelitten.
Zum Nachlesen hier:
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__15a.html
Schöne Grüße
MM