Person A macht sich nebenberuflich (Kleingewerbe) selbständig. Es kommt ein Zuständigkeitsbescheid der VBG. Ist Person A verpflichtet sich bei der VBG zu versichern? Es besteht ja ein festes Arbeitsverhältnis. Bei dem Nebengewerbe geht es lediglich um den Verkauf von 2 gefertigten Designs auf dem Marktplatz einer Shirtplattform (maximal 100 Euro einnahmen monatlich, wenn überhaupt).
Lies das Schreiben der VBG mal gründlich.
Da muss was stehen, wer was versichern muss.
Das ist eine Pflichtversicherung für Deine Angestellten, die bei Unfällen im Betrieb zu Schaden kommen.
Nicht für den Firmeninhaber selbst.
MfG
duck313
Hallo,
mW muss sich ein Selbständiger gar nicht bei der VBG versichern.
Die ist nur für die Arbeitnehmer zuständig - und in deinem Hauptberuf bist du ja über die zuständig BG versichert.
CU
HaWeThie