bei wem würdet ihr (zweckmäßigerweise) die Verantwortung ansiedeln, dass die Inventur (wertmäßig) letztlich korrekt ist ?
Buchhaltung, Lagerwirtschaft, Einkauf, Controlling … ?
Ich meine nicht den Inventurleiter, der das organisiert und Zählteams einteilt etc. Auch meine ich nicht den Geschäftsführer oder Vorstand, der eh verantwortlich ist.
Verantwortlichkeiten sind doch geregelt.
Die Aushilfe hat die Verantwortung richtig zu zählen, u.s.w. und der jeweils darüberliegende kontrolliert stichprobenartig und auf Stichhaltigkeit.
Beim Übertragen der Zahlen in die Buchhaltung werden diese zu Anschaffungskosten http://de.wikipedia.org/wiki/Anschaffungskosten bemessen. Da gilt das Gleiche wieder. Der Buchhalter gibt die Daten ein, der Leiter kontrolliert.
Wenn im Einkauf niemand die Anschaffungskosten manipuliert hat, dann hat man es fertig.
Ergo: Jeder trägt seinen Verantwortunsgbereich dazu bei. Die Werte werden durch Einkauf und Herstellung bestimmt. Abschreibungsverfahren mindern die Werte. Einige Werte sind zum Marktpreis zu bewerten (siehe Banken und deren Wertberichtigungen und Abschreibungen).
ich habe deine Frage so verstanden, wertmäßig = zum Zeitpunkt der Bilanzierung dem entsprechenden Gegenstand der Inventur den beizulegenden Wert.
Das würde für mich die Berücksichtigung auch von notwendiger Teilwertabschreibung bedeuten. Der Bilanzwert ist ja nicht einfach die inventurmäßig festgestellte Menge X zum Ak/HK. Je nach Zugehörigkeit des WG zum BV gelten ja unterschiedliche Bewertungsvorschriften, vom strenden bis zum gemilderten Niederswertprinzip.
Für mich als Buchhalter gehört zur verantwortlichen Person, auf jeden Fall - der oberste Bilanzbuchhalter - Chef der Buchhaltung. Dieser wird auch Aufzeichnungen darüber führen, wie der Bilanzierungswert ermittelt wurde. - Und gerade die Bewertung des BV - ist ein riesiges Betätigungsfeld der Bilanzpolitik.
Verantwortlichkeit der Inventur -Nachtrag
Hallo jwd,
ich muß zu meinen Ausführen noch erklären, das ich die Steuerbilanz meinte (da ich aus diesem Berufsbild tätig bin). Hier bezog ich mich auf die sogn. Teilwertvermutzung - und den geltenden Vorschriften nach KStG, EStG und Bewertungsgesetz.
Sich kann der bilanzielle Wertansatz - nach/oder für andere Bilanzen anders sein.