Hallo,
im September 2002 habe ich einen Kurs an einer Volkshochschule absolviert. Am ersten Tag des Kurses hat uns die Lehrerin die Rechnungen in die Hand gedrückt. Danach habe ich nie wieder etwas davon gehört.
Am Freitag (04.03.2005 !) habe ich einen Brief von einer Anwältin bekommen, die von der Stadt eingeschaltet worden wäre die Forderung beizutreiben, die ich angeblich nicht bezahlt habe.
Die Forderung beläuft sich auf:
77,70 Euro für Kurs
22,05 Euro Verzugszinsen
45,24 Euro Gebühren für die Anwältin
Also in Summe 144,99 Euro.
Ich habe inzwischen die Bank gewechselt und meine Kontoauszüge entsorge ich immer nach 6 - 12 Monaten. Ich meine die Rechnung damals bezahlt zu haben, kann es aber nicht mehr nachweisen. Daneben wundert es mich, das ich nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung bekommen habe.
Ist das rechtlich so okay? Eigentlich sehe ich es nicht ein, das so zu zahlen.
Danke für Eure Hilfe,
Ivo