Frage zur Verjährung von Rechnungen

Hallo,

im September 2002 habe ich einen Kurs an einer Volkshochschule absolviert. Am ersten Tag des Kurses hat uns die Lehrerin die Rechnungen in die Hand gedrückt. Danach habe ich nie wieder etwas davon gehört.

Am Freitag (04.03.2005 !) habe ich einen Brief von einer Anwältin bekommen, die von der Stadt eingeschaltet worden wäre die Forderung beizutreiben, die ich angeblich nicht bezahlt habe.

Die Forderung beläuft sich auf:
77,70 Euro für Kurs
22,05 Euro Verzugszinsen
45,24 Euro Gebühren für die Anwältin

Also in Summe 144,99 Euro.

Ich habe inzwischen die Bank gewechselt und meine Kontoauszüge entsorge ich immer nach 6 - 12 Monaten. Ich meine die Rechnung damals bezahlt zu haben, kann es aber nicht mehr nachweisen. Daneben wundert es mich, das ich nie eine Zahlungserinnerung oder Mahnung bekommen habe.

Ist das rechtlich so okay? Eigentlich sehe ich es nicht ein, das so zu zahlen.

Danke für Eure Hilfe,
Ivo

Hallo,

du wirst noch wissen wann du überwiesen hast. Vielleicht nicht genau den Tag, aber wann ungefähr nach Erhalt der Rechnung.
Für diesen Monat kannst du dir bei deiner ehemaligen Bank einen Auszug ordern. Kostet zwar ein paar Euro, das wäre es mir aber wert. Dann siehst du ob du bezahlt hast und bist aus dem Schneider.

Merkst du dann das du nicht bezahlt hast, kannst du es sofort nachholen und sparst dir die Folgekosten.
An eine Verjährung würde ich garnicht denken, da m.W. Rechnungen von Firmen an Privatleute erst nach 5 Jahren verjähren.

Gruß
roland

Merkst du dann das du nicht bezahlt hast, kannst du es sofort
nachholen und sparst dir die Folgekosten.
An eine Verjährung würde ich garnicht denken, da m.W.
Rechnungen von Firmen an Privatleute erst nach 5 Jahren
verjähren.

Moin,

wieso würde ich mir dann die Folgekosten sparen? Ich habe doch jetzt diesen Brief von der Anwältin hier? Kann ich mich darauf berufen das mir bislang noch nichts zugestellt wurde und ich quasi erst jetzt an die Rechnung erinnert werde?

Grüße,
Ivo

Kann ich mich darauf
berufen das mir bislang noch nichts zugestellt wurde und ich
quasi erst jetzt an die Rechnung erinnert werde?

du bist bereits in Zahlungsverzug, wenn ein Zahlungsziel vereinbart wurde, etwa innerhalb von 14 Tagen als Beispiel, und diese Frist nicht eingehalten wurde. Dafür bedarf es dann keiner Mahnung.

Gruß
roland

ahoi,
ärgerlich sowas. experte bin ich nicht in solchen dingen, nur selbst „verbraucher“ und rechnungszahler.
auch wenn du jetzt die bank gewechselt hast, müsste deine alte bank die daten noch speichern, ich las mal was von zehn jahren.

meld dich bei deiner früheren bank und frag nach, den ungefähren zeitrahmen weißt du ja. die bank müsste dir einen entsprechenden auszug schicken können.

wenn du nachweisen kannst, dass du damals gezahlt hast und das geld nicht aus irgendeinem grund zurückgebucht wurde kurz später, dann musst DU die kosten für zinsen etc nicht zahlen.
falls es zwischenzeitlich mahnungen gegeben haben sollte, auf die du nicht reagiert hast: hm, weiß nicht, ob du dann entstandene zusatzkosten tragen müsstest…

sicher, dass es früher nicht schon eine mahnung gab deswegen, die verschütt ging? bist du umgezogen - mit oder ohne nachsendeauftrag?

sechs bis zwölf monate aufbewahren ist bei kontoauszügen zu kurz, drei-vier jahre schon angemessener. kann immer mal vorkommen, dass eine firma meint, sie hätte noch forderungen offen, das kann auch mal ein jahr später sein. also abheften und etwas länger aufbewahren als tip für die zukunft :wink:.

gruß
ute

Hi,

schau mal, ob Du irgendwann diese Woche noch ct-TV schauen kannst:
http://www.heise.de/ct/tv/archiv/20050305/#56873
(ab Mi ist das Video im Netz verfügbar)

laut der Aussage ist diese Rechnung verjährt, da Forderungen aus 2002 mit Ablauf des jahres 2004 verjährt sind.

Gruß

Winni

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guten abend winni - und andere wissende:

laut der Aussage ist diese Rechnung verjährt, da Forderungen
aus 2002 mit Ablauf des jahres 2004 verjährt sind.

gilt das auch, wenn (muss in diesem fall nicht sein) zwischenzeitlich mahnungen geschrieben wurden? hätte das verjährungshemmende wirkung?

fragt sich
ute
& grüßt in die runde

Hi,

ich bin davon ausgegangen, daß du das erste Mal in 2005 Mahnende Post erhalten hast.
Wenn Du jedoch schon 2003 oder 2004 Post erhalten hast, kann das eine aufschiebende Wirkung haben, daß heißt, die Verjährung kann gehemmt sein.

Wenn dem aber nicht so ist, dann teile der Anwältin mit, daß das Ding verjährt ist.

Gruß

Winni

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