Frage zur Verjährung bei Verletzung der Aufsichtspflicht

Hallo,

folgender hypothetischer Fall: Über einen Sportverein werden Turnkurse für Kinder angeboten. In einem dieser Kurse wird zur Abwechslung mal Hockey gespielt. Nachdem die Schläger ausgegeben wurden, verlässt die Aufsichtsperson die Turnhalle, um sich in Ruhe mit jemandem unterhalten zu können. Während dieser Abwesenheit spielen die Kinder unbeaufsichtigt und übermütig mit den Schlägern, wobei eines (6 Jahre) ein anderes (8 Jahre) versehentlich im Gesicht trifft, was den Abbruch eines Zahnes zur Folge hat.

Die Versicherung dieses Vereins bietet daraufhin an, die Behandlungen bis zum 18. Lebensjahr des Kindes zu übernehmen.

In diesem (angenommenen) Fall stellt sich in den Folgejahren heraus, dass diese Verletzung nachhaltigerer Natur war. Der Zahnstumpf muss mehrfach überkront werden und entzündet sich sehr leicht. Das Kind hat Schmerzen und Nachteile (wie zum Beispiel eingeschränkte Bissfähigkeiten) auf sich zu nehmen.

Nach 6 Jahren stellt sich heraus, dass der Zahn nicht langfristig zu halten sein wird. In frühestens vier Jahren, wenn das Kind sein 18. Lebensjahr erreicht haben und sein Kiefer ausgewachsen sein wird, wird er entfernt und durch ein Implantat (Kostenfaktor ca. 3-5000 Euro) ersetzt werden müssen. Aber auch damit ist nicht sichergestellt, dass nicht noch weitere Folgebehandlungen notwendig werden könnten.

Frage 1: Kann sich die Versicherung des Vereins darauf berufen, ab dem 18. Lebensjahr nicht mehr zuständig zu sein? Es gibt keinerlei vertragliche Vereinbarungen zu diesem Punkt.

Frage 2: Gäbe es auch 6 Jahre nach dem erdachten Vorfall die Möglichkeit, die Aufsichtsperson wegen der damaligen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht zu belangen? Hierzu sei erwähnt, dass der Umstand, dass sie die Halle für ein Gespräch verlassen hat, erst bei einer abermalig notwendigen Behandlung offenbar wurde und vorab nicht bekannt war.

Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen und wünsche vorab schon mal ein schönes Wochenende…

Hallo!

zu 1) da niemand weiß was das eigentlich für eine Versicherung ist und aus welchem Grund sie haften muss/will/soll, kann man das nicht sagen.

zu 2) man könnte allenfalls da ansetzen, dass die 3-Jährige Regelverjährung erst begonnen hat, als man von der Person und ihrem (hier wohl vorgeworfenem Verlassen der Turnhalle) erfahren hat.

MfG
duck313

Straf- oder zivilrechtlich?

Wohl eher zivilrechtlich. Danke für die bisherigen Gedanken.