2008 wurde Fitnessvertrag abgeschlossen : Grundlaufzeit 24 Monate
Verlängerung wenn nicht 3 monate vorher gekündigt um die Zeit wie man Vertrag abgeschlossen hat : Sprich 24 monate…
nun wäre dann 2014 zu küdigen ABER man will 2013 schon raus… sind 24 Monate Verlängerung denn rechtens? Höchstgrenze liegt doch bei 12 Monaten oder nicht?
Welches Gerichtsurtiel gibt es darüber bzw § ?
Betreiber läßt Kunden nicht vor 2014 gehen und macht Angebot 5% Nachlass bei 36 Monatigem Vertrag!
Obwohl höchsten 24 erlaubt! Auch richtig?
Hallo, nichts für ungut aber das hättest du problemlos und in 5 min allein schaffen können, über Google. Für den passenden Link habe ich keine Minute gebraucht.
danke ja das hab ich auch schon gelesen ABER ich finde das wird manchmal so seltsam geschrieben das man nicht genau weiß ob das auch so ist wie mans liest und vorallem versteht…
…Bei längeren Zeiträumen entscheiden die Gerichte noch sehr unterschiedlich. Als auf jeden Fall unzulässig dürften jedoch Verlängerungsklauseln von mehr als einem Jahr anzusehen sein. Ist die Verlängerungsklausel unwirksam, endet der Vertrag bereits nach der ursprünglich vereinbarten Grundlaufzeit.
… dürften … anzusehen sein.
Genau das ist es was mich etwas verunsichert hat! Heisst das nun das es nicht rechtens ist oder eben das verschiedene gerichte verschieden urteilen würden und eventuell Betreiber damit durchkommen würde?