Frage zur Vermarktung

Hallo zusammen

Ich habe folgende Frage: Wenn jemand etwas hat, was er gerne von Dritten vermarktet haben möchte, ist es dann legitim, von diesem bei Auftragserteilung eine Zahlung zu verlangen? Wenn ja, wie wird diese genannt?

Warum ich auf diesen Gedanken komme? Als Auftraggeber geht man meines Erachtens ein Risiko ein, da sich herausstellen könnte, dass diese Person völlig ungeeignet ist etwas erfolgreich zu vermarkten.

Schönes wochenende Euch allen

Hi !

Wenn es darum geht, dass der Vermarkter mit den Produkten nicht über alle Berge verschwindet, verlangt man üblicherweise eine Kaution.

Eine solche kann man auch verlangen, wenn man durch den Vermarkter eine Rufschädigung befürchtet. Die Kaution könnte dann auf eine im (Vermarktungs-) Vertrag festgesetzte Strafe angerechnet werden.

BARUL76