Frage zur Vermietung eines Veranstaltungs-Raumes

Hallo zusammen,

Mal angenommen ein Verein verfügt über einen Raum, den er - ganz offiziell mit Vertrag und Rechnung - für kleinere Feiern, z.B. Geburtstag, Hochzeit, Verlobung usw. vermietet. Aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit wird mit Vertragsabschluss eine Vorauszahlung von 200 Euro erhoben, die im Vertrag niedergelegt wird und zu der ausdrücklich erklärt wird, daß sie verfällt, sollte die Veranstaltung nicht zustande kommen.

Wäre so eine Vorgehensweise statthaft oder gibt es rechtliche Vorgaben, die dem entgegenstehen?

Wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen (Todesfall, Krankheit usw.) ist ja verständlich, dass eine Veranstaltung - auch kurzfristig - abgesagt wird. Wenn jemand aber z.B. sechs Monate vor dem eigentlichen Termin eine Räumlichkeit anmietet und drei Monate vorher ohne Angabe von Gründen sagt „findet nicht statt“ - hätte er dann ein Anrecht darauf, eine Anzahlung, die er im Wissen getätigt hat, dass sie verfällt wenn eine Absage ohne triftigen Grund erfolgt, zurückzufordern oder würde das unter den Begriff fallen „er hat sich ja drauf eingelassen“?