bei meinen Prüfungsfragen für die Klausur kommt folgende Frage vor:
Nach welchen Kriterien verfahren, wenn der Vertragsschuldner der Verschuldenshaftung
unterliegt?
nur find ich in vielen Literaturen keine Antwort dadrauf.
vielleicht können Sie mir weiter helfen
Nach welchen Kriterien verfahren, wenn der Vertragsschuldner
der Verschuldenshaftung
unterliegt?
Hallo,
so isoliert kann ich mir leider auch keinen Reim auf diese Frage machen. In welchem Kontext steht diese Frage?
Sorry!
Andreas Kleiner
im Keinen Kontext, sie dient zur Prüfungsvorbereitung für die Klausur Zivilrecht
im Keinen Kontext, sie dient zur Prüfungsvorbereitung für die
Klausur Zivilrecht
Na vllt ist das gemeint:
Prüfungsfolge der Haftung im Zivilrecht (wer will was von wem woraus?):
-
Aus Vertrag?
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aus Vertrauen? (pVV, c.i.c., jetzt § 280 Abs. 1 BGB)
-
Aus dem Gesetz (unmittelbar)?
Na, hoffentlich hilft es - viel Glück!
Andreas Kleiner
jup dankö
Hei Felix:
Das weiß ich nun wirklich nicht. Wie ich in die Reihe der Spezialisten, die das wissen wollen, gekommen bin, weiß ich nicht.
Schönen Tag noch
Nikodemus