Frage zur Versteuerung von Firmenwagen

Hallo, ich habe mal eine Verständnisfrage zu dem Thema. Vielleicht kann mir das jemand aufdröseln.

Brutto ist 2.600
Firmenwagen mit 1% Regel kostet 17900€
Entfernung Arbeit 5 km.

In den Nettorechnern im Internet habe ich mir vor dem Kauf ausrechnen lassen, was ich dadurch netto weniger habe. Das war lt der Rechner gut 90€, also ungefähr die Hälfte von dem 1%. Das war soweit ok für mich.

Jetzt kommt die Abrechnung. Es wird das 1% plus noch 15€ für Sachbezug und Arbeitsweg auf das Brutto gerechnet. (Private Rentenversicherung auch noch, aber die ist steuerfrei).

Am Ende der Rechnung werden jetzt aber die gesamten Fahrzeugkosten, die oben auf brutto gerechnet wurden, unten abgezogen, für das netto.
Ich ging immer davon aus, dass 1% versteuert wird und mich das, wie gesagt, diese gut 90€ kostet, jetzt sind es knapp 200€.

Kann mir das jemand verständlich erläutern?

Danke.

Moin,

der Sinn der Firmenwagenversteuerung ist, dass für den „geschenkten“ Firmenwagen, Steuern und Sozialabgaben erhoben werden. Wie soll das geschehen?
Dafür wurde folgende Regelung gefunden:
1% vom Bruttolistenpreis müssen für die private Nutzung versteuert und verbeitragt werden, in deinem Fall 179 €. Die werden oben aufs Brutto gepackt, davon gehen Steuern und SV runter. Dann werden sie im Netto wieder abgezogen, weil ja nur die Steuern und SV ermittelt werden sollten.
Für die Wege zwischen Wohnung und Arbeit fällt auch ein geldwerter Vorteil an. Hier wird üblicherweise 0,03% vom Bruttolistenpreis mal Kilometer gerechnet, in deinem Fall 0,03% von 17900 mal 5 km. Diese Summe wird auch über das Brutto versteuert und verbeitragt und im Netto wieder abgezogen.
Dir wird also nicht unten alles abgezogen, sondern dein Bruttovorteil abzüglich Steuern und SV.
Ich verstehe natürlich nicht, warum dir das keiner im Lohnbüro mal durchgerechnet hat, oder hast du gar nicht gefragt?

Data

Hier gibt es noch die Möglichkeit, pro Kilometer pauschal mit 15% Prozent mal 0,30€ mal Arbeitstage zu versteuern. Der Vorteil hierbei ist zweierlei. Es fällt keine Sozialversicherung an. Die 15% haben sg. Abgeltungscharakter, d.h. bei der Einkommensteuererklärung wird dieses Brutto nicht herangezogen.
Der „Nachteil“, die Kilometer können nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden. In vielen Fällen ist diese Konstellation trotzdem günstiger, als den Weg komplett zu versteuern und verbeitragen und am Jahresende die Wege als Werbungskosten geltend zu machen.
Übrigens ist diese Variante auch für den AG günstiger, weil auch für ihn keine SV-Anteile anfallen.

Data

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Vielen Dank . Ich wusste, ich habe einen Denkfehler. Ich zahle ja gar nicht den Betrag … manchmal sitzt einfach jemand auf der Leitung. :joy::joy::+1: