Frage zur Vertragsaufhebung

Hallo.
In einem Vertrag der von einer Person Frau X u. Firma Y gemacht wurde, soll es zur Kündigung kommen. Diese Kündigung ist aber nicht durch Frau X ausgesprochen sondern durch Hr. X. Ist der Ehepartner von Frau X also Hr. X unterschriftberechtigt für Frau X? Eigentlich ist er nicht Vertragspartner. Frau X ist nicht tot oder unfähig zum Ausspruch einer Kündigung. Vielen Dank für die Antwort.
Grüße

Herr X darf die Kündigung für Frau X aussprechen, wenn er - z.B. durch Vollmacht - Vertretungsmacht hat. Dann gilt allerdings die Sonderregel des § 174 BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/174.html