also,
Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr abgebrochen, daraufhin habe ich im Einzelhandel als Lückenfüller gearbeitet.
Dort sagte man mir ich könne dort meine Ausbildung zum 01.08.2015 beginnen in Richtung Einzelhandelskaufmann.
Jedoch erfuhr ich erst vor ca. 3 Wochen das dies doch nicht möglich sei, und habe aufgrund dieser Tatsache sofort angefangen zu suchen. Es war alles etwas knapp, wie man es sich gut vorstellen kan. Ich wollte meine Urlaubstage kurzfristig dazu nutzen Praktikas zu absolvieren, jedoch hatte sich mein ehemaliger Arbeitgeber quer gestellt.
Daher musste ich den Vertrag brechen und bin nicht zur Arbeit erschienen sondern habe Vorstellungsgespräche und Probetage wahrgenommen, Ich hatte Ihn natürlich Informiert, jedoch bin ich der Arbeit fern geblieben und habe somit den Vertragsbruch begangen.
Die Strafe beläuft sich laut Vertrag auf ein Monatsgehalt.
Ich sehe dies auch ein, jedoch habe ich noch Überstunden vom vormonat die sich auf ca. 16-20 Stunden belaufen und habe bis zum 12.06.2015 regulär gearbeitet.
Die kassenabrechnungen die min. 20 min dauerten von 20:00 bis 20:20-20:30 wurden nie vergütet.
Ich fange trotzalledem ab den 01.08.2015 eine Ausbildung an, brauche aber bis dahin selbstverständlich etwas zum Leben. Ich möchte mich keinesfalls vor einer Strafe drücken, jedoch frage ich mich ob er das Recht hat alles ein zu behalten oder ob es in diesen fall auch möglich sei diese besagte Strafe ab zu zahlen.
mfg