Frage zur Vertragsstrafe

Hallo Ihr lieben :smile:

ich würde gerne wissen ob der Ehemalige Arbeitgeber bei der Vertragsstrafe den Lohn einfach einbehalten darf.
Oder ob er gezwungen ist den Lohn zu Zahlen und die Strafe monatlich abgezahlt werden muss wenn der Arbeitnehmer sonst nichts zum Leben erhält, jedoch einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hat zum 01.08.

Hallo,

Es wäre sicherlich nicht schlecht, den Sachverhalt etwas ausführlicher zu erläutern. So kann man sich keinen Reim auf die Geschichte machen.

Was den für eine Vertragsstrafe? Was hat denn der Ausbildungsbeginn damit zu tun?

Gesine

Finde den Zusammenhang auch noch nicht. Ein paar mehr Informationen wären schon förderlich um dir helfen zu können.

Wieso gibts die Vertragsstrafe?
Ist diese im Vertrag schriftlich fixiert?

Wenn diese Fakten bekannt sind und etwas ausführlicher die Story kann man auch helfen. Grade weil das Arbeitsrecht kompliziert ist. Ansonsten kann man nur empfehlen einfach mal Rat bei einem Anwalt einzuholen. (www.verzeichnis-anwalt.de) findest du ein in deiner nähe.

also,

Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr abgebrochen, daraufhin habe ich im Einzelhandel als Lückenfüller gearbeitet.
Dort sagte man mir ich könne dort meine Ausbildung zum 01.08.2015 beginnen in Richtung Einzelhandelskaufmann.
Jedoch erfuhr ich erst vor ca. 3 Wochen das dies doch nicht möglich sei, und habe aufgrund dieser Tatsache sofort angefangen zu suchen. Es war alles etwas knapp, wie man es sich gut vorstellen kan. Ich wollte meine Urlaubstage kurzfristig dazu nutzen Praktikas zu absolvieren, jedoch hatte sich mein ehemaliger Arbeitgeber quer gestellt.
Daher musste ich den Vertrag brechen und bin nicht zur Arbeit erschienen sondern habe Vorstellungsgespräche und Probetage wahrgenommen, Ich hatte Ihn natürlich Informiert, jedoch bin ich der Arbeit fern geblieben und habe somit den Vertragsbruch begangen.

Die Strafe beläuft sich laut Vertrag auf ein Monatsgehalt.
Ich sehe dies auch ein, jedoch habe ich noch Überstunden vom vormonat die sich auf ca. 16-20 Stunden belaufen und habe bis zum 12.06.2015 regulär gearbeitet.
Die kassenabrechnungen die min. 20 min dauerten von 20:00 bis 20:20-20:30 wurden nie vergütet.

Ich fange trotzalledem ab den 01.08.2015 eine Ausbildung an, brauche aber bis dahin selbstverständlich etwas zum Leben. Ich möchte mich keinesfalls vor einer Strafe drücken, jedoch frage ich mich ob er das Recht hat alles ein zu behalten oder ob es in diesen fall auch möglich sei diese besagte Strafe ab zu zahlen.

mfg

Also hab mal Google bemüht und dort stand öfters das es nur wirksam ist wenn dem Unternehmen ERHEBLICHER Schaden zugestossen ist. Denk mal das ist nicht der Fall. Hast es schon mal probiert,mit dem Chef abzusprechen bzw auszusprechen warum wieso usw?

Er möchte darüber nichts wissen und er behält einfach den Lohn ein, bzw die erarbeiteten Tage + überstunden

  • verbleibende Urlaubstage

Hallo,
Ohne Druck geht manchmal nichts. Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Vertragspartner bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen umso wirksamer, wenn eine Sanktion vereinbart ist. In vielen Fällen bietet sich daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten an.
Ich verstehe den ganzen Inhalt nicht.
Um was für einen Vertrag handelt es sich?
Du schreibst: „Dort sagte man mir ich könne dort meine Ausbildung zum 01.08.2015 beginnen in Richtung Einzelhandelskaufmann“.
Danach schreibst Du: „Jedoch erfuhr ich erst vor ca. 3 Wochen das dies doch nicht möglich sei“.
Warum war das nicht möglich? Hat Dir der AG, der Dich ausbilden wollte gesagt dass Du die Ausbildung nicht machen kannst? Dann gibt es auch keine Vertragsstrafe.
Hier fehlt auch einiges.
Alles in allem ist das ziemlich konfus und ich kann nicht erkennen welchen Vertrag Du hast. Hast Du den Lückenfüllervertag oder den Ausbildungsvertrag oder einen sonstigen Vertrag gebrochen?
Wenn Du den Lückenfüllervertag gebrochen hast, hat Dein AG Kosten gehabt und muß eventuell auch eine Vertrgastrafe zahlen.Hast Du Dir darüber einmal Gedanken gemacht?
Über die Zahlung musst Du mit dem Vertragspartner reden. Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, lass Dich dort beraten.

Gruß

Ricko

Servus,

was soll hier bitteschön „es“ sein?

Schöne Grüße

MM