wenn mir meine mutter ihre Visa-kreditkarte gibt, darf ich die
-rechtlich gesehen - benutzen und mir zum Beispiel ein auto
mieten?
theoretisch darfst Du mit dieser Karte genauso ein Auto mieten, wie mit ihrem Personalausweise ausreisen und ob sich da jemand auf eine Vollmacht oder so einläßt, glaub ich eigentlich weniger.
Praktisch ist es aber so, daß es selbst bei einer Photokarte vorkommen kann, daß Yussuf bin Nasem mit der Karte von Olga Jungström bezahlt.
ich korrigiere Dich ja ungern, aber meiner Meinung nach DARF er es nicht. Das ist vielleicht nicht gerade strafbewehrt, aber zumindestens ein Verstoss gegen die AGB des Emittenden.
Ob es gelingen würde, mit einer fremden Karte einzukaufen, steht auf einem anderen Blatt - und war hier nicht gefragt.
Gruss Hans-Jürgen
***
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theoretisch darfst Du mit dieser Karte genauso ein Auto
mieten, wie mit ihrem Personalausweise ausreisen und ob sich
da jemand auf eine Vollmacht oder so einläßt, glaub ich
eigentlich weniger.
Weiß nicht, wie du auf diese Theorie kommst. Das Kreditkarten-Unternehmen (vertreten durch die Plastikkarte) garantiert einer ganz bestimmten, auf der Karte namentlich genannten Person einen bestimmten Verfügungsrahmen an Geld. Diese Serviceleistung ist - wie schon erwähnt - auf eine Person beschränkt.
Jeder Dritter, der diese Dienstleistung unerlaubt nutzen möchte,
a) erschleicht sich eine ihm nutz genehmigte und zustehende Leistung,
b) gibt sich als eine andere Person aus und
c) fälscht noch dessen Unterschrift.
ich korrigiere Dich ja ungern, aber meiner Meinung nach DARF
er es nicht.
meiner Meinung nach ja auch nicht. Wie ich schrieb:
"theoretisch darfst Du mit dieser Karte genauso ein Auto mieten, wie mit ihrem Personalausweise ausreisen "
theoretisch darfst Du mit dieser Karte genauso ein Auto
mieten, wie mit ihrem Personalausweise ausreisen und ob sich
da jemand auf eine Vollmacht oder so einläßt, glaub ich
eigentlich weniger.
Weiß nicht, wie du auf diese Theorie kommst.
welche Theorie? Die mit der Vollmacht? Ich schrieb „ob sich da jemand (Anm.: Händler, Karteninhaber, Kartengesellschaft) auf eine Vollmacht oder so einläßt, glaub ich eigentlich weniger.“
es mag sein, dass Schecks nicht mehr überall akzeptiert werden, Bargeld sollte/ darf allerdings kein Problem sein. Du müsstest nur damit rechnen, dass evtl. zusätzlich ein Pfand (in Form von zusätzlichem Bargeld) fällig wird.
es mag sein, dass Schecks nicht mehr überall akzeptiert
werden, Bargeld sollte/ darf allerdings kein Problem sein. Du
müsstest nur damit rechnen, dass evtl. zusätzlich ein Pfand
(in Form von zusätzlichem Bargeld) fällig wird.
eben und das ist ja gerade der Gag. Mit dem Bargeld und der ganzen Quittierei will sich nämlich niemand mehr befassen.
eben und das ist ja gerade der Gag. Mit dem Bargeld und der
ganzen Quittierei will sich nämlich niemand mehr befassen.
Stimmt schon, es bestreitet ja auch niemand, dass eine Kreditkarte eine praktische Sache ist - aber Bargeld ist immer noch das gesetzliche Zahlungsmittel.
Wenn er nun mal keine Karte hat, geht es auch mit Bargeld.
Stimmt schon, es bestreitet ja auch niemand, dass eine
Kreditkarte eine praktische Sache ist - aber Bargeld ist immer
noch das gesetzliche Zahlungsmittel.
Das stimmt schon, aber keine Firma ist verplichtet mit jemand Geschäfte zu machen.
Wenn er nun mal keine Karte hat, geht es auch mit Bargeld.
Der Autoverleiher muß ja nicht verleihen, er kann das Geschäft auch sausen lassen. Ob es seinem Ruf gut tut, ist eine andere Frage.