Frage zur Vollstreckung

Hallo an alle,

Mal angenommen ein Vollziehungsbeamter A von einer Krankenversicherung will eine Vollstreckung bei Sohn B durchzuführen. Sohn B lebt außerhalb der Wohnung seiner Eltern C in einem eigenen Zimmer welches abschließbar ist und auch räumlich getrennt ist von der Wohnung seiner Eltern C. Meine Frage ist nun ob der Vollziehungsbeamte A auch die Wohnung der Eltern C betreten und durchsuchen darf ?

Kann der Vollziehungsbeamte A auch die Wohnung der Eltern C betreten und durchsuchen obwohl die Vollstreckung gegen Sohn B gerichtet ist und nicht gegen seine Eltern C ? Welche Rechte kann Sohn B /Eltern C geltend machen falls der Vollziehungsbeamte A auch die Wohnung der Eltern C betreten und/oder durchsuchen möchte? Und wie kann Sohn B /Eltern C seine Rechte geltend machen ?

Danke im voraus

Sofern der Sohn volljährig ist,hat der Vollstreckungsbeamte gegenüber den Eltern nichts zu melden.Einfach vor der Tür stehen lassen.
Der Sohn hingegen sollte ihn hineinlassen,schon um unnötige Kosten zu sparen.Denn mit einem vollstreckbaren Titel kann sich der Vollstreckungsbeamte auch einen richterlichen Beschluß zur Zwangsweisen Wohnungsöffnung (des Sohnes) besorgen.
Das kostet neben dne Gerichtsgebühren auch den Schlüsseldienst und neues Schloß.