Frage zur Vorenthaltung von Telefonprotokollen

Hallo !

Mal eine fiktive Situation:

Es ginge um ein Gewinnspiel das angeblich am Telefon abgeschlossen worden sei.

Was wenn die Betreiberfirma nicht reagiert und das ganze an ein Inkassounternehmen abgeben würde.

Man fragt also nach und möchte die Vertragsgrundlage in irgendeiner Form haben ( schriftlich oder als Tonträger- wie auch immer .

Was wäre, wenn die Inkassofirma die Herausgabe ablehnt, unter Hinweis, daß dieses aus technischen Gründen nicht möglich ist und erst bei einem Gerichtlichen Verfahren zur Beweissicherung erfolgen würde.

Wäre eine Firma nicht dazu verpflichtet nachzuweisen, daß eine Vertrag besteht ?

Was wenn die Betreiberfirma nicht reagiert und das ganze an
ein Inkassounternehmen abgeben würde.

Dreht es sich um eine Gewinnauszahlung?

Man fragt also nach und möchte die Vertragsgrundlage in
irgendeiner Form haben ( schriftlich oder als Tonträger- wie
auch immer .

Hat ein Gespräch stattgefunden und wurde einer Aufzeichnung des Gesprächs zugestimmt?

Was wäre, wenn die Inkassofirma die Herausgabe ablehnt, unter
Hinweis, daß dieses aus technischen Gründen nicht möglich ist
und erst bei einem Gerichtlichen Verfahren zur Beweissicherung
erfolgen würde.

Wenn es technisch nicht möglich wäre, könnte man es auch nicht bei Gericht vorbringen.

Wäre eine Firma nicht dazu verpflichtet nachzuweisen, daß eine
Vertrag besteht ?

Grundsätzlich: Wer einen Anspruch durchsetzen will, muss darlegen können, dass dafür eine Grundlage besteht.

Ich grüble und grüble, weiss aber immer noch nicht, um was es in deinem Posting eigentlich geht.

Gruss

Iru

Hallo!

Ich grüble und grüble, weiss aber immer noch nicht, um was es
in deinem Posting eigentlich geht.

Ob jemand, der eine vermeintlich vertraglich vereinbarte Leistung einfordert, verpflichtet ist, dem Vertragspartner Beweise für den Vertragsschluss vorzulegen. Die Antwort ist einfach: Nein.

Hallo !

Es geht um eine Forderung der Inkassofirma für dieses Gewinnspiel - nicht um eine Auszahlung.

Diese Inkassofirma will die angeblichen Aufzeichnungen im gerichtlichen Verfahren zur Beweissicherung verwenden und aus technischen Gründen kann diese Datei nicht vorab ausgehändigt werden (* für mich kligt das bescheuert und unseriös - oder ?*

Was meinst du mit NEIN ? Ich muss als Fordernder keine Vetragsgrundlage nachweisen können ? Ich meine die drohen ja auch mit einem gerichtlichen Verfahren - spätestens da müßten Sie es dann ja nachweisen !

technischen Gründen kann diese Datei nicht vorab ausgehändigt
werden (* für mich kligt das bescheuert und unseriös - oder ?*

Was sollte daran unseriös sein, eine rechtlich völlig unbegründete Forderung zu verweigern? Und dass technische Gründe vorgeschoben werden, ist doch nett. Man kann „Sie können uns mal…“ auch deutlich unhöflicher formulieren.

SCNR

Ich bin sehr verwundert …wirklich …ich kann da ja das halbe Telefonbuch anschreiben : so …hier ne Rechnung über 100 Euro - auf gut Glück…und dann mehrere Mahnungen schicken …und wer zahlt - zahlt . Sehr seltsam !

Wer will eigentlich was?
Hallo Leodade,

ich glaube, du kommst nicht drum herum, den Sachverhalt tatsächlich zu schildern. Bisher ist weder klar, wer hier Geld haben will, welche Grundlage dafür besteht und warum das ein Inkassounternhemen durchsetzen soll.
Kleiner Tipp: eine chronologische Darstellung eignet sich besonders gut.

Iru

Hallo!

Was meinst du mit NEIN ?

Nein. Ich habe aber nicht geschrien.

Ich muss als Fordernder keine
Vetragsgrundlage nachweisen können ? Ich meine die drohen ja
auch mit einem gerichtlichen Verfahren - spätestens da müßten
Sie es dann ja nachweisen !

Müssen sie auch nicht - aufgrund der Dispositionsmaxime. Niemand kann sie dazu zwingen. Wenn sie es nciht un, können sie halt nicht ihren Anspruch durchsetzen. Eine „Pflicht“, Beweise beizubringen, besteht also nur im eigenen Interesse. Vor Gericht hat man die Beweis-„Last“, nicht die Beweis-„Pflicht“.