Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Wahl des Bundeskanzlers. Ich habe gestern mit eine Freundin zusammen gesessen und wir haben uns gefragt ob es möglich ist, wie im Falle von Benazir Bhutto, sich öfter in das Amt des Bundeskanzlers wählen zu lassen.
Ich meine also nicht eine direkte Wiederwahl, sonder vielmehr eine erneute Wahl mit einer Unterbrechen (Korruptionsvorwürfe, Schwangerschaft, Krankheit, etc.) zwischen den Amtszeiten.
Vielen Dank für Antworten im Vorraus.
Eine frohes neues Jahr wünscht
Thomas
Versteh die Frage nicht. Man kann sich so oft man will wählen lassen (wenn man eine Mehrheit im Bundestag findet).
Helmut Kohl war 16 Jahre lang Kanzler, und wenn er zwischendurch gesagt hätte „ich mach mal 4 Jahre Pause und lass mich dann wieder zum Kanzler wählen“ und er hätte eine Mehrheit gefunden dann wär das natürlich möglich.
Grüße
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Deswegen sagte ich ja nicht nach einer Wiederwahl! Die Frage war ja ob der Bundeskanzler einfaach so eine „Pause“ machen kann und sich dann wieder zur Wahl stellen kann. Der Bundespräsident darf ja auch nur zweimal wieder gewählt werden.
Wollte wissen ob es da rechtliche Schranken gibt die sowas untersagen.
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Hi,
http://www.bundestag.de/parlament/funktion/gesetze/g… liest sich so als wäre das möglich. Beim Bundespräsidenten steht es extra dabei, dass nur eine Wiederwahl möglich ist.
Gruß!
rantanplan
Hallo zusammen,
nach Deiner Vika bist Du „Student“. Da habe ich allerdings meine Zweifel.
Die Bundeskanzlerin wird vom Parlament gewählt. Eine Beschränkung der Amtsperioden - wie beim Bundespräsidenten - gibt es beim Kanzler nicht. Theoretisch kann also jemand wie z.B. Schröder erneut bei einer Mehrheit der SPD wieder zum Kanzler gewählt werden.
Ob jemand bei einem strafrechlich gesicherten Vorgang Kanzler werden könnte dürfte in unserem System kaum möglich sein.
Im Übrigen. Bei Bhutto ist der Vorwurf der Korruption nach meinen Kenntnissen nie bewiesen worden.
Gruss Günter
Moin,
nach Deiner Vika bist Du „Student“. Da habe ich allerdings
meine Zweifel.
Naja, wenn man bedenkt, was sich heutzutage so alles an Unis und Fachhochschulen rumtreibt, ist alles möglich.
Duck und wech…
Frohes Neues Jahr
Axel
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Wahl des Bundeskanzlers. Ich habe
gestern mit eine Freundin zusammen gesessen und wir haben uns
gefragt ob es möglich ist, wie im Falle von Benazir Bhutto,
sich öfter in das Amt des Bundeskanzlers wählen zu lassen.
Ja, das ist möglich.
Allerdings kann der Bundeskanzler/Kanzlerin jederzeit durch das Parlament mittels des „Konstruktiven Mißtrauensvotums“ gestürzt werden, indem das Parlament einfach einen neuen Kanzler wählt.
Ich meine also nicht eine direkte Wiederwahl, sonder vielmehr
eine erneute Wahl mit einer Unterbrechen (Korruptionsvorwürfe,
Schwangerschaft, Krankheit, etc.) zwischen den Amtszeiten.
Geht theoretisch problemlos. Es stehen dem keinerlei rechtliche Hürden entgegen.
Gruß
Mike
nach Deiner Vika bist Du „Student“. Da habe ich allerdings
meine Zweifel.
Was soll das denn heißen? Bist Du etwas allwissend?
Beneidenswert wenn man sich alle Fragen selbst beantworten kann!
Oder ist es vielmehr so, dass immer nur die gleichen beantwortet werden müssen?
Dankeschön.
Viele Grüße
Thomas
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