Steuererklärung für 2009 und 2010, folgender fiktiver Fall:
Arbeitnehmer fährt regelmäßig per Bahn zur Arbeit, einfache Entfernung 100 km. Entfernungspauschale wäre 230x0,30€x100=6.900 €. Allerdings gibt es ja die Beschränkung auf 4.500 € und da die Fahrkarte nur 4.000 € kostet, kann der Arbeitnehmer also insgesamt 4.500 € absetzen.
Würde er mit dem Auto fahren, könnte er 6.900 € absetzen. Was ist aber nun, wenn er an einzelnen Tagen (trotz vorhandener Monatskarte) mit dem Auto fährt? Kann man bei z.B. 220 Tagen Bahn und 10 Tagen Auto wie folgt rechnen: 220/230*4500€=4304,35€ für Bahn und 10*0,30€*100=300€ für Auto, also insgesamt 4604,35€?