Frage zur werbung

hallo,
was ist eigentlich im bezug auf werbung erlaubt?
das an die windchutzscheibe heften von flyern?
das in geschäften auslegen von broschüren?
das spatziernfahren im Auto?
das verteilen in briefkästen?

ist das alles erlaubt oder bibt es da einschränkungen?
danke für eure hilfe

auch hallo,

was ist eigentlich im bezug auf werbung erlaubt?
das an die windchutzscheibe heften von flyern?

Nein

das in geschäften auslegen von broschüren?

klar, wenn die Inhaber/Betreiber einverstanden sind

das spatziernfahren im Auto?

Spatzen im Auto? Versteh ich nicht

das verteilen in briefkästen?

Klar, wenn nix anderes am Briefkasten steht

Grüßerle
Richard

hi,
gibts auch ne begründung fürs verbot

Hi,

gibts auch ne begründung fürs verbot

Jep: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/wettbe…

Aus dem Punkt: „Straßenwerbung und Außenwerbung“:
Das Verteilen von Flugblättern, indem man diese hinter die Scheibenwischer parkender Autos klemmt, ist allerdings unter dem Aspekt der belästigenden Werbung unzulässig.

Beachte bitte dabei auch den Nerv-Faktor, der doch recht hoch ausfallen kann.

mfg Ulrich

hi,
vielleicht könnte man besser helfen, wenn wir wüssten, warum die Frage
in diesem Brett platziert wurde. Und warum überhaupt.
Grüßerle
Richard

hi,

also, ich habe ein gewerbe angemeldet im bereich brandschutz, und will gerne eine grössere erbeaktion mit flyern hauswerbung und so fahren, und bin mir da net so sicher was legal ist, oder gibt es bessere methoden der werbung?
danke für hilfe

hi,

naja, das kommt auf so viele Dinge an:
-Produkt
-Zielgruppe
-Operationsgebiet
-Budget
-Ziel der Aktion
-Konkurrenzsituation