Frage zur Widerklage

Hallo zusammen,

ich brauch wohl mal einen Denkanstoß!

Folgender fiktiver Sachverhalt:

Einer Klage auf Unterlassen der Betretung eines Grundstückes durch den Notwegsberechtigten wird mit einer Widerklage auf Duldung der Berechtigung mit Gewährung einer Notwegsrente begegnet.

Liegt hier eine zulässige Widerklage vor? Mein Problem liegt darin, ob mit Einbringen der gesetzlichen Folge der Entschädigung gem. § 917 II BGB, ein über die bloße Negierung des Klagegegenstandes hinausgehender Streitgegenstand eingebracht wird!

Für weiterführende Ansichten und Überlegungen wäre ich sehr dankbar.

Gruss akkon

Ich habe zwar keine Ahnung, aber für Denkanstöße bin ich vielleicht zu gebrauchen:

Ich halte die Widerklage auf den ersten Blick für unzulässig. Wir haben es doch mit zwei Anträgen zu tun:

  1. Duldung: Die ist eine bloße Negierung des Klagantrags;

  2. Rente: Das ist ein Anspruch der Gegenseite; wieso sollte der Widerkläger hier ein Feststellungsinteresse haben?

Levay

Hi Levay,

ich sehe es im Ergebnis genauso!

Wäre dann Deiner Ansicht zufolge die Feststellungsklage bzgl. der Notwegsrente unzulässig?

Gruss akkon

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

M. E. könnte allenfalls Feststellung begehrt werden, dass der Rentenanspruch nicht besteht; denn welcher Schuldner hat denn bitte ein Feststellungsinteresse für eine eigene Verbindlichkeit?

Auf mich wirkt das eher wie ein ungeschickter Antrag; aber vielleicht übersehe ich da auch was, und ich bin ja nicht wirklich ein Experte für Wegerechte und Rentenansprüche.

Levay