Hallo, hier mal eine Frage zur Wohngeldberechnung:
Ein EU-Rentner wohnt mit seinem erwachsenen Sohn, der sich in einer Ausbildung befindet, in einer gemeinsamen Wohnung.
Während der Schulzeit bewohnt der Sohn ein Zimmer im Ausbildungsort (Nebenwohnsitz). In den Ferien hält er sich wieder zu Hause (Haupwohnsitz) bei seinem Vater auf.
Der Sohn bekommt Bafög, der Vater bezieht Wohngeld.
Bei der Wohngeldberechnung wird die Miete einer Singlewohnung (Höchstgrenze) berücksichtigt, obwohl die eigentliche Miete höher liegt. Aber beim Einkommen werden beide Einkommen berücksichtigt.
Warum ist das so?
Danke!