Guten Tag,
angenommen, eine 65-jährige Mutter bewohnt mit ihrem erwachsenen Kind (24 Jahre, männlich, Student) eine rund 80m² große Wohnung. Als beide vor rund 10 Jahren in diese einzogen, wurde von der Kommune eine Wohnberechtigung erteilt (WBS). Die Förderung läuft nach wie vor. Wohngeld wird nicht bezogen. Die Warmmiete für die Wohnung beläuft sich im Monat auf 485,- Euro.
Der Sohn bezieht von seinem Vater Unterhalt von rund 500,- Euro. Ferner bezieht er Leistungen nach dem BAföG. Da er in einer anderen Stadt studiert, bewohnt er dort eine zusätzliche Wohnung (Zweitwohnsitz). Die Warmmiete hierfür beläuft sich auf 410,- Euro im Monat. Hauptwohnsitz des Sohnes ist nach wie vor die mit der Mutter bewohnte Mietwohnung.
Die Mutter (Haushaltsvorstand) ist aus dem Berufsleben ausgeschieden. Ihr steht lediglich eine Rente von rund 450,- Euro zu Verfügung. Weiteres Einkommen bzw. Vermögen existiert nicht. Der Sohn kann sie derzeit aufgrund der o.g. eigenen finanziellen Verpflichtungen nur unzureichend unterstützen. Daher möchte die Mutter Grundsicherung beantragen.
Würde der Mutter in diesem Falle bei Beantragung von Grundsicherung im Alter nach SGB XII die Miete in voller Höhe / zum Teil (für bspw. bis zu 45m²) / gar nicht angerechnet? Wäre in diesem Falle der Umzug in eine kleinere Wohnung sogar Bedingung für den Bezug von Grundsicherung?
Viele Grüße
Hallo,
angenommen, eine 65-jährige Mutter bewohnt mit ihrem
erwachsenen Kind (24 Jahre, männlich, Student) eine rund 80m²
große Wohnung. Als beide vor rund 10 Jahren in diese einzogen,
wurde von der Kommune eine Wohnberechtigung erteilt (WBS). Die
Förderung läuft nach wie vor. Wohngeld wird nicht bezogen. Die
Warmmiete für die Wohnung beläuft sich im Monat auf 485,-
Euro.
Was für 80m² doch recht gut ist
Der Sohn bezieht von seinem Vater Unterhalt von rund 500,-
Euro. Ferner bezieht er Leistungen nach dem BAföG. Da er in
einer anderen Stadt studiert, bewohnt er dort eine zusätzliche
Wohnung (Zweitwohnsitz). Die Warmmiete hierfür beläuft sich
auf 410,- Euro im Monat. Hauptwohnsitz des Sohnes ist nach wie
vor die mit der Mutter bewohnte Mietwohnung.
Die Mutter (Haushaltsvorstand) ist aus dem Berufsleben
ausgeschieden. Ihr steht lediglich eine Rente von rund 450,-
Euro zu Verfügung. Weiteres Einkommen bzw. Vermögen existiert
nicht. Der Sohn kann sie derzeit aufgrund der o.g. eigenen
finanziellen Verpflichtungen nur unzureichend unterstützen.
Daher möchte die Mutter Grundsicherung beantragen.
Hier kannst du schon mal selber rechnen lassen:
http://www.osnabrueck.de/17782.asp
Würde der Mutter in diesem Falle bei Beantragung von
Grundsicherung im Alter nach SGB XII die Miete in voller Höhe
/ zum Teil (für bspw. bis zu 45m²) / gar nicht angerechnet?
Das geht bei Grundsicherung sowieso nur bis 300Euro
Wäre in diesem Falle der Umzug in eine kleinere Wohnung sogar
Bedingung für den Bezug von Grundsicherung?
Sehe ich nicht so
Gruss
PC-Shark
Hi,
Warmmiete für die Wohnung beläuft sich im Monat auf 485,- Euro
Die halbe Miete dürfte wohl bei der Grundsicherung angemessen sein und auch nur berücksichtigt werden - allerdings wird die Wohnung spätestens wenn sie aus der Preisbindung fällt untragbar werden.
Würde der Mutter in diesem Falle bei Beantragung von
Grundsicherung im Alter nach SGB XII die Miete in voller Höhe
/ zum Teil (für bspw. bis zu 45m²) / gar nicht angerechnet?
wie gesagt wird nur die Hälfte der Miete berücksichtigt, soweit ein weiteres Haushaltsmitglied sich die Wohnung mit ihr teilt.
Wäre in diesem Falle der Umzug in eine kleinere Wohnung sogar
Bedingung für den Bezug von Grundsicherung?
Nein. Wenn sie „offiziell“ alleine wohnen würde, müsste die unangemessene Miete i.d.R. für bis zu 1/2 Jahr voll berücksichtigt werden.
Gruß
Ingo
Hallo,
angenommen, eine 65-jährige Mutter bewohnt mit ihrem
erwachsenen Kind (24 Jahre, männlich, Student) eine rund 80m²
große Wohnung. Als beide vor rund 10 Jahren in diese einzogen,
wurde von der Kommune eine Wohnberechtigung erteilt (WBS). Die
Förderung läuft nach wie vor. Wohngeld wird nicht bezogen. Die
Warmmiete für die Wohnung beläuft sich im Monat auf 485,-
Euro.
Was für 80m² doch recht gut ist
Die Angemessenheit bzgl. Miete und Größe entscheidet jede ARGE/Kommune vor Ort, daher kann man pauschal nicht sagen, ob die Wohnung noch im Rahmen liegt oder nicht. Näheres kann man aber ohne Weiteres direkt vor Ort erfragen.
Der Sohn bezieht von seinem Vater Unterhalt von rund 500,-
Euro. Ferner bezieht er Leistungen nach dem BAföG. Da er in
einer anderen Stadt studiert, bewohnt er dort eine zusätzliche
Wohnung (Zweitwohnsitz). Die Warmmiete hierfür beläuft sich
auf 410,- Euro im Monat. Hauptwohnsitz des Sohnes ist nach wie
vor die mit der Mutter bewohnte Mietwohnung.
Die Mutter (Haushaltsvorstand) ist aus dem Berufsleben
ausgeschieden. Ihr steht lediglich eine Rente von rund 450,-
Euro zu Verfügung. Weiteres Einkommen bzw. Vermögen existiert
nicht. Der Sohn kann sie derzeit aufgrund der o.g. eigenen
finanziellen Verpflichtungen nur unzureichend unterstützen.
Daher möchte die Mutter Grundsicherung beantragen.
Hier kannst du schon mal selber rechnen lassen:
http://www.osnabrueck.de/17782.asp
Würde der Mutter in diesem Falle bei Beantragung von
Grundsicherung im Alter nach SGB XII die Miete in voller Höhe
/ zum Teil (für bspw. bis zu 45m²) / gar nicht angerechnet?
Da der Sohn mit in der Wohnung wohnt und daher auch verpflichtet ist, Miete zu zahlen, würde die Miete nur zur Hälfte bei der Mutter angerechnet werden.
Das geht bei Grundsicherung sowieso nur bis 300Euro
Das stimmt so leider überhaupt nicht!! Daher bitte solche Aussagen nicht in den Raum werfen, wenn man sich nicht sicher ist… (s. oben)
Wäre in diesem Falle der Umzug in eine kleinere Wohnung sogar
Bedingung für den Bezug von Grundsicherung?
Sehe ich nicht so
Sollte die Wohnung nicht angemessen sein, wird lediglich ein Teil der Miete übernommen, jedoch erst nach Ablauf von sechs Monaten. Daher sollte man sich überlegen, ob man sich dann nicht eine kleinere Wohnung sucht oder ob man die restliche Miete doch selbst aufbringen kann.
Zunächst sollte man jedoch Wohngeld beantragen, da dieses vorrangig vor Arbeitslosengeld II bezahlt wird.
Hier kann man sich unverbindlich berechnen lassen, ob man einen Anspruch hätte:
http://www.wohngeldrechner.nrw.de/wogp/cgi/call-TSO…
Gruß, SweetAngel1801
Hallo,
Der Sohn bezieht von seinem Vater Unterhalt von rund 500,-
Euro. Ferner bezieht er Leistungen nach dem BAföG. Da er in
http://www.osnabrueck.de/17782.asp
Das geht bei Grundsicherung sowieso nur bis 300Euro
Das stimmt so leider überhaupt nicht!! Daher bitte solche
Aussagen nicht in den Raum werfen, wenn man sich nicht sicher
ist… (s. oben)
Steht so im Grundsicherungsrechner:
1.3 Miete inklusive Nebenkosten (maximal 300,00 Euro)
Was soll da nun überhaupt stimmen?
Gruss
PC-Shark
Guten Tag,
Dieser Grundsicherungsrechner gilt aber nur für Osnabrück. Jeder ARGE-Bezirk hat eigene Richtlinien dazu, da die Miete auch nicht überall gleich hoch ist!
Gruß, SweetAngel1801